Rheinische Post Krefeld Kempen
NRW hält an Straßenbaubeiträgen fest
Die Landesregierung bringt die Neuregelung der umstrittenen Gebühren auf den Weg. Zwar sind Entlastungen für Anlieger vorgesehen, grundsätzlich müssen sie aber weiter zahlen.
DÜSSELDORF Anders als etwa Hamburg, Berlin und Bayern wird Nordrhein-Westfalen die umstrittenen Straßenbaubeiträge nicht abschaffen. Kommunalministerin Ina Scharrenbach (CDU) hat ihren Gesetzentwurf für eine Neuregelung der Gebühren soeben fertiggestellt. Er sieht zwar Entlastungen für Anlieger von Straßen vor, die von Baumaßnahmen betroffen sind. Grundsätzlich sollen die Grundstückseigentümer aber weiterhin zur Kasse gebeten werden, wenn „ihre“Straße erneuert oder umgebaut wird. In ganz Deutschland wird über die Beiträge gestritten; eine Neuregelung steht in mehreren Bundesländern an.
Scharrenbach bestätigte am Mittwoch, dass ihr Entwurf auf dem Weg ins gesetzgeberische Verfahren ist. Dazu gehören unter anderem eine erneute Anhörung von Experten sowie eine Abstimmung im NRW-Landtag, wo die schwarz-gelbe Regierungsmehrheit Scharrenbachs Gesetzentwurf mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in wenigenWochen zustimmen wird.„Das bisherige System ist dem Grunde nach richtig“, brachte Scharrenbach ihre grundsätzliche Position in dem seit Monaten andauernden Streit auf den Punkt.
Damit stemmt die Ministerin sich gegen enormen öffentlichen Druck: Rund 40 Bürgerinitiativen, oft auch von CDU-Bürgermeistern unterstützt, hatten zuletzt für eine komplette Abschaffung der Straßenbaubeiträge gekämpft. Der Bund der Steuerzahler sammelte fast eine halbe Million Unterschriften gegen die verhasste Gebühr, die Grundstückseigentümer in der Regel unerwartet und oft mit fünfstelligen, in Einzelfällen mit sechsstelligen Beträgen belastet. Die SPD im Landtag wollte die Gebühr ebenfalls abschaffen und die Kosten von zuletzt rund 120 Millionen Euro jährlich über den Landeshaushalt finanzieren.
Dazu wird es voraussichtlich nicht kommen. Scharrenbachs Neuregelung kommt aber an mehreren Stellen den Anliegern entgegen. Die wichtigste: Das Land nimmt ihnen jährlich 65 Millionen der Kosten ab. Allerdings geschieht das über einen Förderfonds; Land und jeweilige Kommune entscheiden selbst, in welchen Fällen die Anlieger entlastet werden. Reine Anliegerstraßen etwa, die tatsächlich fast nur von den Anwohnern genutzt werden, könnten auf diesem Weg von der Förderung ausgeschlossen werden. Anlieger von Straßen, über die viel allgemeiner Verkehr fließt, könnten stärker entlastet werden.
Zudem wird ein voraussetzungsloser Anspruch auf Ratenzahlung eingeführt, die bislang nur in Härtefällen möglich war. Betroffene sollen die Gebühr auf 20 Jahre verteilt abzahlen dürfen. Der Zinssatz soll statt derzeit sechs Prozent künftig zwei Prozent über dem aktuellen Basiszins liegen. Da der Basiszins derzeit nahe null liegt, würden also etwa zwei Prozent anfallen.
Anlieger, deren Grundstücke besonders tief sind oder an mehreren Straßen gleichzeitig liegen, bekommen Ermäßigungen. Die Kommunen werden zu einem jährlich fortzuschreibenden Straßen- und Wegekonzept verpflichtet, so dass Anlieger schon früh erfahren, wo welche Straßenbaumaßnahmen zu erwarten sind. Maßnahmen, die Ausbaubeiträge verursachen, dürfen erst beschlossen werden, wenn mit den Betroffenen über die Standards der Ausbauten und deren Kosten gesprochen wurde.