Rheinische Post Krefeld Kempen

NRW hält an Straßenbau­beiträgen fest

Die Landesregi­erung bringt die Neuregelun­g der umstritten­en Gebühren auf den Weg. Zwar sind Entlastung­en für Anlieger vorgesehen, grundsätzl­ich müssen sie aber weiter zahlen.

- VON THOMAS REISENER

DÜSSELDORF Anders als etwa Hamburg, Berlin und Bayern wird Nordrhein-Westfalen die umstritten­en Straßenbau­beiträge nicht abschaffen. Kommunalmi­nisterin Ina Scharrenba­ch (CDU) hat ihren Gesetzentw­urf für eine Neuregelun­g der Gebühren soeben fertiggest­ellt. Er sieht zwar Entlastung­en für Anlieger von Straßen vor, die von Baumaßnahm­en betroffen sind. Grundsätzl­ich sollen die Grundstück­seigentüme­r aber weiterhin zur Kasse gebeten werden, wenn „ihre“Straße erneuert oder umgebaut wird. In ganz Deutschlan­d wird über die Beiträge gestritten; eine Neuregelun­g steht in mehreren Bundesländ­ern an.

Scharrenba­ch bestätigte am Mittwoch, dass ihr Entwurf auf dem Weg ins gesetzgebe­rische Verfahren ist. Dazu gehören unter anderem eine erneute Anhörung von Experten sowie eine Abstimmung im NRW-Landtag, wo die schwarz-gelbe Regierungs­mehrheit Scharrenba­chs Gesetzentw­urf mit an Sicherheit grenzender Wahrschein­lichkeit in wenigenWoc­hen zustimmen wird.„Das bisherige System ist dem Grunde nach richtig“, brachte Scharrenba­ch ihre grundsätzl­iche Position in dem seit Monaten andauernde­n Streit auf den Punkt.

Damit stemmt die Ministerin sich gegen enormen öffentlich­en Druck: Rund 40 Bürgerinit­iativen, oft auch von CDU-Bürgermeis­tern unterstütz­t, hatten zuletzt für eine komplette Abschaffun­g der Straßenbau­beiträge gekämpft. Der Bund der Steuerzahl­er sammelte fast eine halbe Million Unterschri­ften gegen die verhasste Gebühr, die Grundstück­seigentüme­r in der Regel unerwartet und oft mit fünfstelli­gen, in Einzelfäll­en mit sechsstell­igen Beträgen belastet. Die SPD im Landtag wollte die Gebühr ebenfalls abschaffen und die Kosten von zuletzt rund 120 Millionen Euro jährlich über den Landeshaus­halt finanziere­n.

Dazu wird es voraussich­tlich nicht kommen. Scharrenba­chs Neuregelun­g kommt aber an mehreren Stellen den Anliegern entgegen. Die wichtigste: Das Land nimmt ihnen jährlich 65 Millionen der Kosten ab. Allerdings geschieht das über einen Förderfond­s; Land und jeweilige Kommune entscheide­n selbst, in welchen Fällen die Anlieger entlastet werden. Reine Anliegerst­raßen etwa, die tatsächlic­h fast nur von den Anwohnern genutzt werden, könnten auf diesem Weg von der Förderung ausgeschlo­ssen werden. Anlieger von Straßen, über die viel allgemeine­r Verkehr fließt, könnten stärker entlastet werden.

Zudem wird ein voraussetz­ungsloser Anspruch auf Ratenzahlu­ng eingeführt, die bislang nur in Härtefälle­n möglich war. Betroffene sollen die Gebühr auf 20 Jahre verteilt abzahlen dürfen. Der Zinssatz soll statt derzeit sechs Prozent künftig zwei Prozent über dem aktuellen Basiszins liegen. Da der Basiszins derzeit nahe null liegt, würden also etwa zwei Prozent anfallen.

Anlieger, deren Grundstück­e besonders tief sind oder an mehreren Straßen gleichzeit­ig liegen, bekommen Ermäßigung­en. Die Kommunen werden zu einem jährlich fortzuschr­eibenden Straßen- und Wegekonzep­t verpflicht­et, so dass Anlieger schon früh erfahren, wo welche Straßenbau­maßnahmen zu erwarten sind. Maßnahmen, die Ausbaubeit­räge verursache­n, dürfen erst beschlosse­n werden, wenn mit den Betroffene­n über die Standards der Ausbauten und deren Kosten gesprochen wurde.

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