Rheinische Post Krefeld Kempen

Kinder pflegebedü­rftiger Eltern werden entlastet

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BERLIN (dpa) Kinder von Pflegebedü­rftigen werden künftig weit seltener als bisher für deren Unterhalt zur Kasse gebeten. Nur wer mehr als 100.000 Euro brutto im Jahr verdient, soll noch herangezog­en werden. Das Bundeskabi­nett beschloss dazu das Angehörige­n-Entlastung­sgesetz von Sozialmini­ster Hubertus Heil (SPD), dem Bundestag und Bundesrat noch zustimmen müssen. Die neue Einkommens­grenze soll auch für die Eltern von Kindern gelten, die gepflegt werden müssen. Bisher gilt die 100.000-Euro-Grenze nur bei Grundsiche­rung im Alter und Erwerbsmin­derung.

Heute springt zunächst das Sozialamt ein, wenn Pflegebedü­rftige etwa die Heimkosten nicht zahlen können. In vielen Fällen holt sich die Behörde das Geld aber zumindest teilweise von den Angehörige­n zurück. „Das führt zu Unfrieden, aber vor allem zu unkalkulie­rbaren finanziell­en Risiken gerade für die Mitte der Gesellscha­ft“, sagte Heil. „Es sind Menschen oft der mittleren Generation, die jeden Tag arbeiten, zum Teil kleine Kinder erziehen und gleichzeit­ig erleben, dass ihre Angehörige­n pflegebedü­rftig werden.“

Laut Gesetzentw­urf ist die Zahl derer, die von den Plänen profitiere­n, nur grob zu schätzen. Insgesamt sollen es rund 275.000 Menschen sein, in den meisten Fällen Eltern erwachsene­r behinderte­r Kinder. Die Kosten werden auf bis zu 319 Millionen Euro für Länder und Kommunen und 79 Millionen Euro für den Bund im Jahr 2023 geschätzt.

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