Rheinische Post Krefeld Kempen
Kinder pflegebedürftiger Eltern werden entlastet
BERLIN (dpa) Kinder von Pflegebedürftigen werden künftig weit seltener als bisher für deren Unterhalt zur Kasse gebeten. Nur wer mehr als 100.000 Euro brutto im Jahr verdient, soll noch herangezogen werden. Das Bundeskabinett beschloss dazu das Angehörigen-Entlastungsgesetz von Sozialminister Hubertus Heil (SPD), dem Bundestag und Bundesrat noch zustimmen müssen. Die neue Einkommensgrenze soll auch für die Eltern von Kindern gelten, die gepflegt werden müssen. Bisher gilt die 100.000-Euro-Grenze nur bei Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung.
Heute springt zunächst das Sozialamt ein, wenn Pflegebedürftige etwa die Heimkosten nicht zahlen können. In vielen Fällen holt sich die Behörde das Geld aber zumindest teilweise von den Angehörigen zurück. „Das führt zu Unfrieden, aber vor allem zu unkalkulierbaren finanziellen Risiken gerade für die Mitte der Gesellschaft“, sagte Heil. „Es sind Menschen oft der mittleren Generation, die jeden Tag arbeiten, zum Teil kleine Kinder erziehen und gleichzeitig erleben, dass ihre Angehörigen pflegebedürftig werden.“
Laut Gesetzentwurf ist die Zahl derer, die von den Plänen profitieren, nur grob zu schätzen. Insgesamt sollen es rund 275.000 Menschen sein, in den meisten Fällen Eltern erwachsener behinderter Kinder. Die Kosten werden auf bis zu 319 Millionen Euro für Länder und Kommunen und 79 Millionen Euro für den Bund im Jahr 2023 geschätzt.