Rheinische Post Krefeld Kempen
Lügde: 14 Jahre Haft gefordert
Die Angeklagten im Missbrauchsprozess müssen mit Sicherungsverwahrung rechnen.
DETMOLD Im Prozess um den vielfachen Kindesmissbrauch in Lügde sind vor dem Landgericht Detmold die ersten Plädoyers gehalten worden. Die Staatsanwaltschaft forderte für den Angeklagten AndreasV. (56) wegen der hundertfachen Vergewaltigung von Kindern 14 Jahre Gefängnis und anschließende Sicherungsverwahrung. Der Mitangeklagte Mario S. (34) soll zwölfeinhalb Jahre hinter Gitter und ebenfalls in Sicherungsverwahrung.
Das Gesetz hätte eine Höchstforderung von 15 Jahren ermöglicht, doch die Staatsanwältinnen mussten Milderungsgründe berücksichtigen – die Geständnisse der beiden Angeklagten und den Umstand, dass beide nicht vorbestraft sind.
Auch die ersten Opferanwälte plädierten am Freitag. Sie kritisierten zum Teil, dass die Staatsanwaltschaft zwischen den Angeklagten Unterschiede gemacht hatte. Opferanwalt Peter Wüller forderte 14,5 Jahre Gefängnis für beide: „Sechs Monate Rabatt für ein Zweckgeständnis sind in meinen Augen mehr als genug.“
Peter Wüller
Wie auch immer das Urteil ausfällt – an der Sicherungsverwahrung wird das Gericht wohl kaum vorbeikommen, denn das Gutachten lässt keinen Interpretationsspielraum. Hatte die Ärztin Marianne Miller am Donnerstag bereits Mario S. als Pädophilen beschrieben, der auch nach einer langen Haft noch eine Gefahr darstelle, so kam sie am Freitag für Andreas V. zum gleichen Schluss.
In ihrem Gutachten gab die Ärztin auch wieder, was ihr AndreasV. über seine Pflegetochter, eines der Opfer, erzählt hatte. Als das Mädchen neun Monate alt gewesen sei, habe die Mutter es zu ihm auf den Campingplatz gebracht.„Danach hat sie es angeblich jedes Wochenende bei ihm abgegeben.“Als das Mädchen vier oder fünf gewesen sei, habe die Mutter ihn angerufen und gesagt, er könne es für immer haben. Das Jugendamt habe ihm nach seinen Worten vorgeschlagen, er solle doch einen Antrag stellen, Pflegevater zu werden. Das habe er getan.
Diese Angaben widersprechen der bisherigen Darstellung des Jugendamts Hameln-Pyrmont, das behauptet hatte, die Mutter habe darauf bestanden, das Kind auf den Campingplatz zu geben.
„Sechs Monate Rabatt für ein Zweckgeständnis
sind mehr als genug“
Opferanwalt