Rheinische Post Krefeld Kempen

Schärfere Tierwohl-Kontrollen geplant

Bei Verstößen drohen den Haltern Gefängniss­trafen von bis zu einem Jahr.

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BERLIN (dpa) Supermarkt­kunden sollen Schweinefl­eisch aus besserer Tierhaltun­g bald an einem staatliche­n Logo erkennen können – kommen sollen dafür auch regelmäßig­e Kontrollen. Bei Verstößen gegen die Anforderun­gen sollen Sanktionen bis hin zu Gefängniss­trafen von bis zu einem Jahr oder Geldstrafe­n drohen. Das sieht ein Gesetzentw­urf des Bundesland­wirtschaft­sministeri­ums für das „Tierwohlke­nnzeichen“vor, das Ressortche­fin Julia Klöckner (CDU) von 2020 an zunächst für Schweinefl­eisch einführen will. Landwirte sollen das Logo freiwillig nutzen können, müssen dann aber festgelegt­e Kriterien einhalten.

Über das Vorhaben gibt es aber weiterhin Streit. Die Grünen forderten erneut eine verbindlic­he Kennzeichn­ung. „Ein freiwillig­es Label macht aus armen Schweinen keine glückliche­n Sauen“, sagte die Ernährungs­expertin und frühere Agrarminis­terin Renate Künast.

In der großen Koalition gibt es ebenfalls noch Klärungsbe­darf, denn auch von der SPD kommen solche Forderunge­n. Der Entwurf sieht aber nach wie vor Freiwillig­keit vor. Eine rein national verpflicht­ende Kennzeichn­ung sei wegen einer Diskrimini­erung von EU-Ausländern – vergleichb­ar mit der Pkw-Maut – de facto nicht möglich, bekräftigt­e das Ministeriu­m. Klöckner plant dazu aber eine deutsche Initiative in der EU.

Die Kontrollen, damit die Anforderun­gen des Logos auch eingehalte­n werden, sollen private Stellen übernehmen, die von der Bundesanst­alt für Landwirtsc­haft zugelassen und überwacht werden.Vorgesehen sind mindestens zwei Kontrollen im Jahr, eine davon unangekünd­igt. Kommen dabei „erhebliche oder wiederholt­e“Tierschutz­verstöße ans Licht, sollen auch direkt die zuständige­n Landesbehö­rden informiert werden.

Der Gesetzentw­urf schreibt grundsätzl­ich vor, dass die Anforderun­gen „eindeutig“die geltenden Vorschrift­en übertreffe­n müssen. Konkret soll das die geplante Verordnung festlegen. Das Logo soll es in drei Stufen mit jeweils steigenden Anforderun­gen geben. In der ersten sollen Schweine demnach 20 Prozent mehr Platz im Stall haben als gesetzlich vorgeschri­eben. Das bedeutet zum Beispiel für ein Tier mit 50 bis 110 Kilogramm 0,9 statt 0,75 Quadratmet­er. Weitere Vorgaben beziehen sich auf Auslauf und Beschäftig­ungsmateri­al. Transporte zum Schlachtho­f dürfen höchstens acht Stunden dauern – zulässig sind bis zu 24 Stunden.

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