Rheinische Post Krefeld Kempen
Schärfere Tierwohl-Kontrollen geplant
Bei Verstößen drohen den Haltern Gefängnisstrafen von bis zu einem Jahr.
BERLIN (dpa) Supermarktkunden sollen Schweinefleisch aus besserer Tierhaltung bald an einem staatlichen Logo erkennen können – kommen sollen dafür auch regelmäßige Kontrollen. Bei Verstößen gegen die Anforderungen sollen Sanktionen bis hin zu Gefängnisstrafen von bis zu einem Jahr oder Geldstrafen drohen. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums für das „Tierwohlkennzeichen“vor, das Ressortchefin Julia Klöckner (CDU) von 2020 an zunächst für Schweinefleisch einführen will. Landwirte sollen das Logo freiwillig nutzen können, müssen dann aber festgelegte Kriterien einhalten.
Über das Vorhaben gibt es aber weiterhin Streit. Die Grünen forderten erneut eine verbindliche Kennzeichnung. „Ein freiwilliges Label macht aus armen Schweinen keine glücklichen Sauen“, sagte die Ernährungsexpertin und frühere Agrarministerin Renate Künast.
In der großen Koalition gibt es ebenfalls noch Klärungsbedarf, denn auch von der SPD kommen solche Forderungen. Der Entwurf sieht aber nach wie vor Freiwilligkeit vor. Eine rein national verpflichtende Kennzeichnung sei wegen einer Diskriminierung von EU-Ausländern – vergleichbar mit der Pkw-Maut – de facto nicht möglich, bekräftigte das Ministerium. Klöckner plant dazu aber eine deutsche Initiative in der EU.
Die Kontrollen, damit die Anforderungen des Logos auch eingehalten werden, sollen private Stellen übernehmen, die von der Bundesanstalt für Landwirtschaft zugelassen und überwacht werden.Vorgesehen sind mindestens zwei Kontrollen im Jahr, eine davon unangekündigt. Kommen dabei „erhebliche oder wiederholte“Tierschutzverstöße ans Licht, sollen auch direkt die zuständigen Landesbehörden informiert werden.
Der Gesetzentwurf schreibt grundsätzlich vor, dass die Anforderungen „eindeutig“die geltenden Vorschriften übertreffen müssen. Konkret soll das die geplante Verordnung festlegen. Das Logo soll es in drei Stufen mit jeweils steigenden Anforderungen geben. In der ersten sollen Schweine demnach 20 Prozent mehr Platz im Stall haben als gesetzlich vorgeschrieben. Das bedeutet zum Beispiel für ein Tier mit 50 bis 110 Kilogramm 0,9 statt 0,75 Quadratmeter. Weitere Vorgaben beziehen sich auf Auslauf und Beschäftigungsmaterial. Transporte zum Schlachthof dürfen höchstens acht Stunden dauern – zulässig sind bis zu 24 Stunden.