Rheinische Post Krefeld Kempen
Experten gegen Ostrenten-Angleichung
Die Reform ist aus Sicht des IW in Köln eine Kürzung für die jüngere Generation.
BERLIN (mar) Vor den Landtagswahlen in Brandenburg und Sachsen am 1. September spielt im ostdeutschen Wahlkampf vor allem einThema eine herausragende Rolle: die Absicherung im Alter. Dabei geht es neben der Grundrente für Geringverdiener auch immer wieder um die Angleichung der Renten der Ostdeutschen an das westdeutsche Rentenniveau. Union und SPD werben im Wahlkampf damit, dass sie es waren, die die schrittweise Angleichung bis 2024 beschlossen und durchgesetzt haben. Doch dabei verschweigen sie gerne, dass die Angleichung eigentlich eine Rentenkürzung für künftige Ost-Rentner ist.
Rentenexperten erklären diesen scheinbar paradoxen Zusammenhang so: Die Löhne in Ostdeutschland werden bisher mit dem sogenannten Umrechnungsfaktor für die Rentenberechnung aufgewertet. Damit soll kompensiert werden, dass die Durchschnittslöhne in Ostdeutschland auch 30 Jahre nach dem Mauerfall noch niedriger sind als im Westen. Die Methodik hat vor allem historische Gründe. Zum Zeitpunkt der Wiedervereinigung lag das Durchschnittsentgelt in Westdeutschland erheblich über dem der ehemaligen DDR. Hätte man die Ost-Renten auf dieser Basis berechnet, wären sie sehr klein ausgefallen. Deshalb werden die Arbeitslöhne Ost seit der Einheit auf Westniveau um- und hochgerechnet. Im Zuge der beschlossenen Angleichung der Rentenwerte wird diese Hochrechnung der Ost-Löhne auf der anderen Seite jedoch wieder schrittweise abgesenkt. Das kann für viele künftige Ost-Rentner jüngerer Generationen ein merklicher Nachteil sein, weil der positive Effekt der Renten-Angleichung kleiner ausfällt als der größere negative Effekt der geänderten Lohn-Umrechnung.
„Sollte der Lohnabstand aufgrund der unterschiedlichen Wirtschaftsstrukturen bestehen bleiben oder sich sogar vergrößern, drohen künftige Ost-Rentner im Vergleich zu ihren westdeutschen Kollegen schlechter gestellt zu werden als unter den Bedingungen im Status quo“, sagt Jochen Pimpertz vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln. „Denn für sie gilt bei der Ermittlung ihrer Rentenansprüche dann nicht mehr derVergleichsmaßstab aller ostdeutschen Beitragszahler, sondern der allerVersicherten in Deutschland.“Dieser Nachteil der Ost-Renten-Angleichung werde aber bis heute verdrängt, sagt Rentenexperte Bert Rürup.