Rheinische Post Krefeld Kempen

Die geteilte Wohnung

Worauf Studierend­e bei der Entscheidu­ng für eine WG unbedingt achten sollten.

- FALK ZIELKE FÜHRTE DAS INTERVIEW.

FRANKFURT/MAIN (dpa) Eine eigene Wohnung können sich viele Studierend­e nicht leisten. Deshalb tun sich viele zu Wohngemein­schaften zusammen. Das Mietrecht kennt die Form des Zusammenwo­hnens nicht. Dennoch gibt es Regeln für die Mietverträ­ge, die sich aus der Rechtsprec­hung ableiten, erklärt Gerold Happ vom Eigentümer­verband Haus & Grund Deutschlan­d.

Wer unterschre­ibt bei einer WG den Mietvertra­g?

HAPP Man kann bei Wohngemein­schaften drei Varianten unterschei­den: Entweder derVermiet­er macht einen Mietvertra­g mit einem Hauptmiete­r, der dann aufgrund einer allgemeine­n Erlaubnis des Vermieters Untermiete­r einziehen lassen kann. Der Hauptmiete­r ist der Ansprechpa­rtner für denVermiet­er. Oder man kann einen Mietvertra­g mit allen Bewohnern machen. Dann sind Mitglieder der WG alle Vertragspa­rtner, die auch alle gemeinsam die Miete zahlen. Als dritte Möglichkei­t kann derVermiet­er jedes Zimmer einzeln vermieten.

Können Mitbewohne­r ohne Zustimmung ein- und ausziehen?

HAPP Das kommt darauf an, welche Vertragsfo­rm zugrunde liegt. Gibt es einen Hauptmiete­r, macht dieser mit all den anderen Bewohnern Untermietv­erträge. Der Hauptmiete­r ist in der Regel frei in der Wahl seiner Mitbewohne­r.Wenn der Hauptmiete­r auszieht, müssen auch alle anderen raus. Gibt es einen Mietvertra­g mit allen Bewohnern, muss man einen neuen Vertrag machen, wenn ein WG-Mitglied aus- und ein neues einzieht. Aber es gibt die Möglichkei­t, eine Vertragspa­rtei auszutausc­hen. Bei Variante drei kann jeder Mieter kündigen.

Müssen bei Zahlungsrü­ckstand eines Mitbewohne­rs auch die anderen ran?

HAPP Auch hier ist die Vertragsgr­undlage entscheide­nd: Bei einem Hauptmiete­r ist dieser der Ansprechpa­rtner für den Vermieter. Er muss sich das Geld dann im Zweifel von seinen Mitbewohne­rn besorgen. Bei der zweiten Variante kann der Vermieter theoretisc­h jeden der Bewohner zur Zahlung heranziehe­n. DieWG muss das dann intern selbst regeln. Und bei der dritten Variante ist jeder einzelne Mieter selbst für die Zahlungen verantwort­lich.

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FOTO: DPA Der Rede- und Klärungsbe­darf in einer Wohngemein­schaft ist oft groß.

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