Rheinische Post Krefeld Kempen
Keine Punkte für Verstoß im Ausland
Falsch geparkt, nicht angeschnallt, zu schnell gefahren: Was Urlauber wissen sollten.
(tmn)Wenn Autofahrer im Ausland gegen Verkehrsregeln verstoßen, müssen sie zum Teil mit erheblichen Bußgeldern rechnen. Alkohol am Steuer kostet in Polen beispielsweise bis zu 1200 Euro, warnt die Zeitschrift „Auto Bild“. In Polen liegt die Promillegrenze zudem schon bei 0,2 und nicht bei 0,5 wie in Deutschland.
Und in Schottland kostet es zum Beispiel bis zu 2900 Euro, wenn Autofahrer über 50 km/h zu schnell gefahren sind. In Österreich liegen die Kosten dafür bei bis zu 2180 Euro, in Frankreich bei 1500 Euro.
Aber wie sollen sich Autofahrer verhalten, wenn sie einen ausländischen Bußgeldbescheid bekommen? Sie sollten Verstöße bezahlen, wenn sie durch ein Foto oder durch die Polizei überführt werden können, rät Fachanwalt Uwe Lenhart in der Zeitschrift.
Kann der tatsächliche Fahrer eines Wagens nicht ermittelt werden, verbietet die Verfassung in Deutschland eine Bestrafung des Autohalters. In solchen Fällen können Autofahrer eventuell widersprechen. Das gilt auch bei überzogenen Forderungen von Inkassofirmen: Hier sollten Betroffene nicht in Panik geraten, sondern aktiv dagegen vorgehen.
Autofahrern sollte aber klar sein, dass die Polizei im Ausland einmal verhängte Bußgelder direkt einfordern kann – und zwar auch Jahre später noch, etwa bei einer Routinekontrolle. Bis die Forderungen verjährt sind, vergehen teils fünf oder gar zehn Jahre. Und in Großbritannien verjähren die Forderungen zum Beispiel überhaupt nicht. Manche Länder bieten auch Rabatte an, wenn Autofahrer die Rechnung sofort oder innerhalb bestimmter Fristen begleichen.
Die Vollstreckung umfasst übrigens nur Geldsanktionen. Wird einem Autofahrer der Führerschein abgenommen, muss ihm dieser laut Lenhart spätestens bei der Ausreise wieder ausgehändigt werden. Zudem drohen für Verstöße im Ausland keine Punkte im Flensburg.