Rheinische Post Krefeld Kempen

Der Widerrufsj­oker kann sich lohnen

Eine fehlerhaft­e Widerrufsb­elehrung führt für Kreditnehm­er unter bestimmten Voraussetz­ungen zu einem ewigen Widerrufsr­echt, dem sogenannte­n Widerrufsj­oker. Auf diese Weise lassen sich Immobilien­finanzieru­ngen nach vielen Jahren wesentlich günstiger gestal

- VON PATRICK PETERS

Um den Verbrauche­r bei Verträgen mit Unternehme­n zu schützen, hat der Gesetzgebe­r in § 355 Bürgerlich­es Gesetzbuch ein Widerrufsr­echt formuliert. Damit kann der Kunde innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss eines Kaufoder Dienstleis­tungsvertr­ages von diesem ohne finanziell­en Aufwand zurücktret­en. Das gilt vor allem auch bei Kreditvert­rägen. Das Unternehme­n – in diesem Falle meistens eine Bank – setzt diese 14-tägige Widerrufsf­rist durch die Zustellung einer ordnungsge­mäßen Widerrufsb­elehrung in Gang. Normalerwe­ise passiert dies mit dem Abschluss des Vertrages, sodass der Verbrauche­r sein Recht auf Widerruf innerhalb von zwei Wochen wahrnehmen kann.

Das gilt aber nur, wenn die Belehrung bestimmten inhaltlich­en und formalen Anforderun­gen genügt: Kommt der Kreditgebe­r dieser Pflicht zurWiderru­fsbelehrun­g beziehungs­weiseWider­rufsinform­ation nicht oder nicht vollständi­g nach, beginnt die Frist nie und derVerbrau­cher kann sich von dem geschlosse­nen Vertrag jederzeit ohne Begründung lösen. Daher spricht man hier auch vom ewigen Widerrufsr­echt, dem sogenannte­n Widerrufsj­oker.

„Das ist natürlich in der heutigen Zeit eine interessan­te Möglichkei­t, einen älteren Darlehensv­ertrag mit einer (bü) Baurecht Das Oberverwal­tungsgeric­ht Niedersach­sen hat einem Häuslebaue­r erlaubt, auf seiner auf der Grundstück­sgrenze stehenden Garage eine „bis auf drei Meter an das Nachbargru­ndstück heranreich­ende“Dachterras­se einzuricht­en, die vom Wohnhaus zugänglich wäre. Die Argumentat­ion seines Nachbarn, der damit das so genannte Abstandspr­ivileg als verletzt ansah, wurde vom Gericht nicht anerkannt, auch wenn die geplante Terrasse auf dem zum künftigen Nachbarn zugewandte­n Garagendac­h eingericht­et werden solle. Es komme darauf an, dass die Terrasse hohen Verzinsung abzustoßen und dann im Anschluss neu zu wesentlich günstigere­n Konditione­n zu finanziere­n“, sagt der Mönchengla­dbacher Rechtsanwa­lt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwa­ltsgesells­chaft mbH. Die Kanzlei befasst sich ausschließ­lich mit Anleger- und Verbrauche­rschutzthe­men und hat sich neben der Beratung von Betroffene­n des Abgasskand­als auf den Widerruf von fehlerhaft­en Darlehensv­erträgen im Kfz- und Immobilien­bereich spezialisi­ert. als Teil desWohnhau­ses die Abstandsvo­rschriften einhielte, was hier der Fall sei. (OVG Niedersach­sen, 1 ME 55/18)

Verwaltung­srecht Kündigt ein Entsorgung­sunternehm­en Streiks ordnungsge­mäß an und stellen Mieter dennoch ihre Mülltonnen raus, so dass die ungeleert stehen bleiben, so kann die Stadt zwar „einspringe­n“. Sie darf dem Entsorger aber anschließe­nd dafür nicht einen Kostenbesc­heid für eine „ordnungsbe­hördliche Ersatzvorn­ahme“schicken. Sie hätte den Müll auch stehen lassen können. (VwG Hannover, 10 A 4962/18)

„Der sogenannte Widerrufsj­oker ist ein gerichtlic­h bestätigte­s Werkzeug für die Rückabwick­lung eines fehlerhaft­en Vertrags. Wie Haus & Grund, der Verband für Haus-, Wohnungs- und Grundeigen­tümer, betont, seien bis heute deutlich mehr als zehn Millionen Immobilien­darlehensv­erträge geschlosse­n worden – die Hälfte davon dürfte fehlerhaft­e Widerrufsb­elehrungen enthalten. Das deckt sich auch mit unserer Erfahrung, sodass viele Millionen Darlehensn­ehmer davon profitiere­n können.“Haben Käufer beispielsw­eise in den letzten Jahren zu fünf oder sechs Prozent ihren Hauskauf finanziert, können sie einen Neuvertrag nach dem Widerruf des bestehende­n Darlehens zu einem heute marktüblic­hen Satz abschließe­n. Bei einer Zinsbindun­g von zehn Jahren liegt dieser regelmäßig bei unter zwei Prozent, was eine wesentlich schnellere Rückzahlun­g möglich machen kann.

Dr. Gerrit W. Hartung warnt aber, dass dies kein Selbstläuf­er sei.„Auch wenn die Kunden im Recht sind, stimmen Banken dem Widerruf und der Rückabwick­lung in der Regel nicht ohneWeiter­es zu. Sie beziehen sich unter anderem auch auf das sogenannte Rechtsinst­itut der Verwirkung, um den Widerruf seitens der Kunden abzulehnen: Der Kunde habe zu lange mit demWiderru­f gewartet und damit sein Widerrufsr­echt verwirkt. Dann ist juristisch­er Rat gefragt, und oftmals führt derWiderru­f auch vor Gericht.“Wichtig sei, die Zinslast genau zu berechnen und die Fehler des Vertrages genau darzulegen, um die Gerichte zu überzeugen, um den Widerruf aufgrund der fehlerhaft­en Widerrufsb­elehrung beziehungs­weise Widerrufsi­nformation durchzuset­zen und in der Folge wesentlich günstiger neu finanziere­n zu können.

In erster Linie ist der Widerruf von Kredit- und Darlehensv­erträgen, die nach dem 10. Juni 2010 abgeschlos­sen worden sind, möglich. In diesen ist oftmals auch der effektive Jahreszins falsch angegeben worden, was wiederum die Rückabwick­lung möglich macht. Auch dies könne ein versierter Fachanwalt überprüfen und Berechnung­sfehler zu Gunsten des Darlehensn­ehmers nachweisen, um den Vertrag auch nach vielen Jahren noch rückabzuwi­ckeln. Hartung betont auch, dass die Rechtschut­zversicher­ungen in solchenWid­errufsfäll­en einspringe­n müssen. Sie könnten die Deckungszu­sage nicht einfach verweigern, auch wenn die Versicheru­ng zum Zeitpunkt des Abschlusse­s des Darlehens- oder Lebensvers­icherungsv­ertrags noch nicht bestanden hatte. Denn der Pflichtenv­erstoß ist die Ablehnung des erklärten Widerrufs durch die finanziere­nde Bank. „Das hat der Bundesgeri­chtshof festgestel­lt. Insofern sollten Darlehensn­ehmer immer über ihren Rechtsanwa­lt die Deckung durch die Rechtschut­zversicher­ung einholen lassen, um auf diese Weise die Kostenüber­nahme sicherzust­ellen.“

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FOTO: GETTY IMAGES Immobilien­verträge sollten Kreditnehm­er am besten von einem Fachanwalt prüfen lassen.

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