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Erleichterungen beim Online-Zahlen mit Kreditkarte
FRANKFURT (gw) Entgegen den bisherigen Planungen reichen bei Zahlungen im Internet per Kreditkarte auch nach dem 14. September die Kreditkartennummer und die dazugehörige Prüfziffer – jedenfalls vorerst. Das hat am Mittwoch die Finanzaufsicht Bafin mitgeteilt. Sie werde das Fehlen einer bislang vorgesehenen sogenannten starken Kundenauthentifizierung zunächst nicht beanstanden, erklärte die Bafin und begründete dies damit, dass sie so Störungen bei Internetzahlungen verhindern und „einen reibungslosen Übergang auf die neuen Anforderungen der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (PSD 2) ermöglichen“wolle.
„Nach Einschätzung der Bafin sind die kartenausgebenden Zahlungsdienstleister in Deutschland auf die neuen Anforderungen vorbereitet. Anders sieht dies bei den Unternehmen aus, die Kreditkartenzahlungen im Internet als Zahlungsempfänger nutzen. Bei ihnen besteht nach wie vor erheblicher Anpassungsbedarf“, so die Finanzaufsicht. Das dürfte vor allem für kleine Online-Händler gelten. Die Erleichterungen seien zeitlich befristet. Wann sie auslaufen, will die Bafin nach Rücksprache mit den betroffenen Teilnehmern am Online-Zahlungsverkehr mitteilen.
Mit der PSD 2 sollenVerbraucherschutz und Rechtssicherheit europaweit verbessert werden. In diesem Rahmen sollten ab Mitte September eigentlich alle, die mit Kreditkarte im Netz zahlen wollen, ihre Identität mit zwei von drei zusätzlichen Faktoren nachweisen. „Wissen“(beispielsweise Angabe einer Geheimnummer), Besitz (beispielsweise Smartphone, auf das die Transaktionsnummer als Bestätigungscode gesendet wird) und„Sein“(dazu gehören biometrische Merkmale wie ein Fingerabdruck). Derzeit brauchen sie dafür nur die Nummer der Kreditkarte und eine Prüfnummer mit einem dreistelligen Zifferncode, der meist auf der Rückseite der Karte steht und ein zusätzliches Sicherheitsmerkmal sein soll. Bei diesem Vefahren könnten Online-Betrüger die Nummern aber vergleichsweise leicht knacken, heißt es.