Rheinische Post Krefeld Kempen

NRW zieht Polizisten aus Bayern ab

Die Bundespoli­zisten sollten an der Grenze illegale Einreisen verhindern.

- VON CHRISTIAN SCHWERDTFE­GER

DÜSSELDORF/MÜNCHEN Aus Nordrhein-Westfalen verrichtet aktuell nur noch ein Bundespoli­zist seinen Dienst in Bayern. „Es ist ein Ermittlung­sbeamter, der dort noch einen Fall zu bearbeiten hat. Aber auch er soll im Oktober nach NRW zurückkehr­en“, sagte Jens Flören, Sprecher der Bundespoli­zeidirekti­on St. Augustin, unserer Redaktion. Demnach habe man schon im vergangene­n Jahr mit dem Abzug der NRW-Kräfte aus Bayern begonnen.

Im Zuge der großen Flüchtling­sbewegung waren 2016 und 2017 rund 60 Bundespoli­zisten aus NRW in den Freistaat versetzt worden, um unter anderem die Grenzen vor illegalen Einwandere­rn zu schützen. Das hatte in NRW zum Teil massive Kritik hervorgeru­fen, weil diese Kräfte dann angeblich fehlten, um die hiesigen Grenzen zu Belgien und den Niederland­en zu bewachen. Flören weist diesen Vorwurf zurück: „Natürlich fehlten die Kräfte hier, aber deswegen hatten wir keine Sicherheit­slecks an unseren Grenzen.“

Trotz des Abzuges der NRW-Kräfte bleibt die unerlaubte Einreise an der deutsch-österreich­ischen Grenze nach Angaben der Bundespoli­zeidirekti­on München ein Schwerpunk­t der Arbeit. Demnach sind in Bayern im vergangene­n Jahr mehr als 15.100 versuchte und vollzogene illegale Einreisen angezeigt worden. Die Beamten nahmen zudem rund 675 (2017: 475) mutmaßlich­e Schleuser fest. Die deutsch-österreich­ische Grenze ist mit rund 10.700 unerlaubte­n Einreisen 2018 (2017: 14.600) nach wie vor ein Hotspot illegaler Einwanderu­ngen.

In NRW führt die Bundespoli­zei entlang der Grenzen regelmäßig Großkontro­llen durch. Erst am Dienstag waren am alten Grenzüberg­ang Lichtenbus­ch bei Aachen mehr als 100 Polizisten im Einsatz, darunter auch belgische Beamte. Sie kontrollie­rten mehr als 450 Personen und 130 Fahrzeuge. Bilanz des fast zehnstündi­gen Einsatzes: Zwei Haftbefehl­e, mehrere Aufenthalt­sermittlun­gen und Anzeigen wegen Verstößen gegen das Betäubungs­mittelgese­tz sowie des Fahrens unter Drogeneinf­luss. Auch ungekühlte­s Fleisch wurde beschlagna­hmt.

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