Rheinische Post Krefeld Kempen
Ist das Klassenfoto noch erlaubt?
Wegen der Datenschutzverordnung sind derzeit viele Eltern und Lehrer verunsichert. Erste Schulen schränken deswegen das Fotografieren bei den Einschulungsfeiern ein. Ein grundsätzliches Verbot gibt es nicht.
DÜSSELDORF Die Bezirksregierung Münster nennt sie die wichtigste aller Foto-Regeln: „Vorher fragen!“Gemeint ist in dem Fall auch das eigene Kind, das gefragt werden soll, ob es bei der Einschulung überhaupt fotografiert werden möchte. Und die Schule selbst, ob das Fotografieren zu privaten oder nicht kommerziellen Zwecken erlaubt sei. Aber auch andere Kinder und Eltern sollten angesprochen werden, ob sie damit einverstanden sind, aufs Foto zu kommen.
Wenige Tage vor dem Schulstart ist die Verunsicherung bei vielen Eltern, Lehrern und Schulleitern groß. Darf man sein Kind bei der Einschulung noch fotografieren? Oder verstößt man dann schon gegen die Richtlinien der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)?
Das nordrhein-westfälische Schulministerium hat den zuständigen Bezirksregierungen empfohlen, die Direktoren für die Problematik des Umgangs mit Fotos zu sensibilisieren, die Eltern bei schulischenVeranstaltungen machen.„So könnten die Schulleitungen anlässlich von Schulveranstaltungen die Eltern darauf hinweisen, dass die Persönlichkeitsrechte anderer Kinder verletzt werden können“, hieß es aus dem Schulministerium. Das sei dann der Fall, wenn auf den Fotos neben den eigenen Kindern fremde Kinder zu sehen seien und die Fotos zum Beispiel in sozialen Medien geteilt werden. „Letztlich liegt die Verantwortung für den Umgang mit ihren privaten Fotos bei den Eltern“, hieß es.
Damit bleibt es jeder Schule selbst überlassen, wie sie mit der Thematik umgeht.„Grundsätzlich entscheidet die Schulleitung, ob sie das Fotografieren oder Filmen auf dem Schulgelände und im Gebäude untersagt oder mit entsprechenden Hinweisen und Einschränkungen erlaubt“, erklärt die Bezirksregierung Münster in ihrem Leitfaden.
Bundesweites Aufsehen erregte in der vergangenen Woche eine Nachricht aus Sachsen-Anhalt, wonach dort einige Grundschuldirektoren ein vollständiges Fotoverbot für die Einschulungsfeiern erlassen hatten. So berichtete die „Mitteldeutsche Zeitung“, dass etwa in einer Grundschule ein Aushang die Familien der Kinder darüber informierte, dass während der Einschulungsfeier keine Fotos gemacht werden könnten. Demnach dürften die Eltern dort nicht einmal für das private Album fotografieren.
So weit scheint in NRW noch keine Schule gegangen zu sein. Die„Funke Mediengruppe“meldete aber, dass es in Essen vereinzelt Grundschulen gebe, die das Fotografieren während des Einschulungsgottesdienstes verboten hätten. Demnach werde es an der Gemeinschaftsgrundschule „Am Wasserturm“nach Angaben des Leiters Winfried Bega dieses Jahr erstmals auch Einschränkungen wegen des Datenschutzes während der offiziellen Feierlichkeiten geben. Anschließend dürften die Eltern aber ein Klassenfoto mit den Kindern zusammen machen – soweit dafür die Einwilligung der Eltern vorliegt.
Denn das ist Grundvoraussetzung dafür, dass Kinder und Jugendliche in Schulen und Kindergärten überhaupt von Dritten fotografiert werden dürfen. Diese Einwilligungserklärung wird in der Regel zu Beginn eines Schuljahres von den jeweiligen Klassenlehrern beziehungsweise Kita-Leitern bei den Eltern schriftlich eingeholt.
Die Polizei hat nichts gegen das Fotografieren von Kindern, sehr wohl aber gegen das Hochladen dieser Fotos in die sozialen Medien – erst recht, wenn fremde Kinder abgebildet sind. „Zeigen Sie die Bilder von Ihren Kleinsten der Oma, dem Opa, der Tante, dem Onkel, Freun