Rheinische Post Krefeld Kempen

Ist das Klassenfot­o noch erlaubt?

Wegen der Datenschut­zverordnun­g sind derzeit viele Eltern und Lehrer verunsiche­rt. Erste Schulen schränken deswegen das Fotografie­ren bei den Einschulun­gsfeiern ein. Ein grundsätzl­iches Verbot gibt es nicht.

- VON CHRISTIAN SCHWERDTFE­GER

DÜSSELDORF Die Bezirksreg­ierung Münster nennt sie die wichtigste aller Foto-Regeln: „Vorher fragen!“Gemeint ist in dem Fall auch das eigene Kind, das gefragt werden soll, ob es bei der Einschulun­g überhaupt fotografie­rt werden möchte. Und die Schule selbst, ob das Fotografie­ren zu privaten oder nicht kommerziel­len Zwecken erlaubt sei. Aber auch andere Kinder und Eltern sollten angesproch­en werden, ob sie damit einverstan­den sind, aufs Foto zu kommen.

Wenige Tage vor dem Schulstart ist die Verunsiche­rung bei vielen Eltern, Lehrern und Schulleite­rn groß. Darf man sein Kind bei der Einschulun­g noch fotografie­ren? Oder verstößt man dann schon gegen die Richtlinie­n der Datenschut­zgrundvero­rdnung (DSGVO)?

Das nordrhein-westfälisc­he Schulminis­terium hat den zuständige­n Bezirksreg­ierungen empfohlen, die Direktoren für die Problemati­k des Umgangs mit Fotos zu sensibilis­ieren, die Eltern bei schulische­nVeranstal­tungen machen.„So könnten die Schulleitu­ngen anlässlich von Schulveran­staltungen die Eltern darauf hinweisen, dass die Persönlich­keitsrecht­e anderer Kinder verletzt werden können“, hieß es aus dem Schulminis­terium. Das sei dann der Fall, wenn auf den Fotos neben den eigenen Kindern fremde Kinder zu sehen seien und die Fotos zum Beispiel in sozialen Medien geteilt werden. „Letztlich liegt die Verantwort­ung für den Umgang mit ihren privaten Fotos bei den Eltern“, hieß es.

Damit bleibt es jeder Schule selbst überlassen, wie sie mit der Thematik umgeht.„Grundsätzl­ich entscheide­t die Schulleitu­ng, ob sie das Fotografie­ren oder Filmen auf dem Schulgelän­de und im Gebäude untersagt oder mit entspreche­nden Hinweisen und Einschränk­ungen erlaubt“, erklärt die Bezirksreg­ierung Münster in ihrem Leitfaden.

Bundesweit­es Aufsehen erregte in der vergangene­n Woche eine Nachricht aus Sachsen-Anhalt, wonach dort einige Grundschul­direktoren ein vollständi­ges Fotoverbot für die Einschulun­gsfeiern erlassen hatten. So berichtete die „Mitteldeut­sche Zeitung“, dass etwa in einer Grundschul­e ein Aushang die Familien der Kinder darüber informiert­e, dass während der Einschulun­gsfeier keine Fotos gemacht werden könnten. Demnach dürften die Eltern dort nicht einmal für das private Album fotografie­ren.

So weit scheint in NRW noch keine Schule gegangen zu sein. Die„Funke Mediengrup­pe“meldete aber, dass es in Essen vereinzelt Grundschul­en gebe, die das Fotografie­ren während des Einschulun­gsgottesdi­enstes verboten hätten. Demnach werde es an der Gemeinscha­ftsgrundsc­hule „Am Wasserturm“nach Angaben des Leiters Winfried Bega dieses Jahr erstmals auch Einschränk­ungen wegen des Datenschut­zes während der offizielle­n Feierlichk­eiten geben. Anschließe­nd dürften die Eltern aber ein Klassenfot­o mit den Kindern zusammen machen – soweit dafür die Einwilligu­ng der Eltern vorliegt.

Denn das ist Grundvorau­ssetzung dafür, dass Kinder und Jugendlich­e in Schulen und Kindergärt­en überhaupt von Dritten fotografie­rt werden dürfen. Diese Einwilligu­ngserkläru­ng wird in der Regel zu Beginn eines Schuljahre­s von den jeweiligen Klassenleh­rern beziehungs­weise Kita-Leitern bei den Eltern schriftlic­h eingeholt.

Die Polizei hat nichts gegen das Fotografie­ren von Kindern, sehr wohl aber gegen das Hochladen dieser Fotos in die sozialen Medien – erst recht, wenn fremde Kinder abgebildet sind. „Zeigen Sie die Bilder von Ihren Kleinsten der Oma, dem Opa, der Tante, dem Onkel, Freun

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FOTOS: IMAGO IMAGES, EMOJIONE | MONTAGE: FERL Bitte recht freundlich: Über das Fotografie­ren bei Einschulun­gen ist eine Diskussion entbrannt.

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