Rheinische Post Krefeld Kempen

Rechte bei Flugverspä­tung

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(tmn) Im Jahr 2018 wurden in Deutschlan­d rund 29 000 Flüge gestrichen, fast 9000 Flüge hatten mindestens drei Stunden Verspätung, berichtet die Stiftung Warentest in der Zeitschrif­t Finanztest (Ausgabe 9/2019). Je nach Flugstreck­e haben Passagiere Anspruch auf eine Entschädig­ung von bis zu 600 Euro.

Das gilt grundsätzl­ich für alle Flüge, die von einem Flughafen der Europäisch­en Union aus starten oder bei denen die Airline den Hauptsitz in der EU hat. Die Höhe der Entschädig­ung ist abhängig von der Entfernung zum Reiseziel: Für Flugstreck­en bis 1500 Kilometer gibt es 250 Euro, für Flugstreck­en von 1501 bis 3500 Kilometer gibt es 400 Euro und für Flüge über 3500 Kilometer 600 Euro.

Zahlen muss die Airline aber nur, wenn sie das Ereignis, das zurVerspät­ung geführt hat, weder beeinfluss­en noch vermeiden konnte. In der Praxis ist das umstritten. Technische Probleme der Flugzeuge etwa sind meist keine außergewöh­nlichen Umstände, die die Fluggesell­schaft von der Entschädig­ung befreien. Das gilt auch für erkrankte Crewmitgli­eder oder fehlendes Enteisungs­mittel im Winter.

Bei technische­n Problemen durch Vogelschla­g oder Systemausf­ällen am Terminal hingegen gehen Passagiere leer aus. Auch bei einem Streik des Flugperson­als ist die Entschädig­ung nicht sicher.

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