Rheinische Post Krefeld Kempen
Rechte bei Flugverspätung
(tmn) Im Jahr 2018 wurden in Deutschland rund 29 000 Flüge gestrichen, fast 9000 Flüge hatten mindestens drei Stunden Verspätung, berichtet die Stiftung Warentest in der Zeitschrift Finanztest (Ausgabe 9/2019). Je nach Flugstrecke haben Passagiere Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro.
Das gilt grundsätzlich für alle Flüge, die von einem Flughafen der Europäischen Union aus starten oder bei denen die Airline den Hauptsitz in der EU hat. Die Höhe der Entschädigung ist abhängig von der Entfernung zum Reiseziel: Für Flugstrecken bis 1500 Kilometer gibt es 250 Euro, für Flugstrecken von 1501 bis 3500 Kilometer gibt es 400 Euro und für Flüge über 3500 Kilometer 600 Euro.
Zahlen muss die Airline aber nur, wenn sie das Ereignis, das zurVerspätung geführt hat, weder beeinflussen noch vermeiden konnte. In der Praxis ist das umstritten. Technische Probleme der Flugzeuge etwa sind meist keine außergewöhnlichen Umstände, die die Fluggesellschaft von der Entschädigung befreien. Das gilt auch für erkrankte Crewmitglieder oder fehlendes Enteisungsmittel im Winter.
Bei technischen Problemen durch Vogelschlag oder Systemausfällen am Terminal hingegen gehen Passagiere leer aus. Auch bei einem Streik des Flugpersonals ist die Entschädigung nicht sicher.
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