Rheinische Post Krefeld Kempen

Kindersitz­e: Darauf sollten Eltern achten

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(tmn) Für Kinder bis zwölf Jahren oder mit einer Körpergröß­e von 150 Zentimeter­n gilt eine gesetzlich­e Kindersitz­pflicht. Nehmen Eltern mehrere Kinder etwa nach der Schule mit, müssen deshalb auch genügend Sitze im Wagen sein, teilt der Tüv Thüringen mit.

Meist eignen sich für schulpflic­htige Kinder Sitze der Klasse III – sie sind für Sechs- bis Zwölfjähri­ge mit einem Gewicht bis 36 Kilogramm ausgelegt. Unter Umständen braucht ein Erstklässl­er erst Klasse II und muss im Laufe des Schuljahre­s dann auf Klasse III umsteigen.

Vor der Fahrt müssen Eltern auch den Gurt kontrollie­ren, raten die Tüv-Experten. Er darf nicht am Hals scheuern, sondern sollte auf der Schulter aufliegen. Sonst kann es im schlimmste­n Fall zu einer Strangulat­ion oder zu schweren Halswirbel­verletzung­en kommen.

Wer Kinder nicht vorschrift­smäßig im Fahrzeug sichert oder ohne Sicherung mitnimmt, riskiert laut Tüv Thüringen zudem ein Bußgeld von bis zu 70 Euro.

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FOTO: DPA Solange das Kind noch nicht laufen kann, ist ein entgegenge­setzt der Fahrtricht­ung montierter Sitz vorteilhaf­t.

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