Rheinische Post Krefeld Kempen
Kindersitze: Darauf sollten Eltern achten
(tmn) Für Kinder bis zwölf Jahren oder mit einer Körpergröße von 150 Zentimetern gilt eine gesetzliche Kindersitzpflicht. Nehmen Eltern mehrere Kinder etwa nach der Schule mit, müssen deshalb auch genügend Sitze im Wagen sein, teilt der Tüv Thüringen mit.
Meist eignen sich für schulpflichtige Kinder Sitze der Klasse III – sie sind für Sechs- bis Zwölfjährige mit einem Gewicht bis 36 Kilogramm ausgelegt. Unter Umständen braucht ein Erstklässler erst Klasse II und muss im Laufe des Schuljahres dann auf Klasse III umsteigen.
Vor der Fahrt müssen Eltern auch den Gurt kontrollieren, raten die Tüv-Experten. Er darf nicht am Hals scheuern, sondern sollte auf der Schulter aufliegen. Sonst kann es im schlimmsten Fall zu einer Strangulation oder zu schweren Halswirbelverletzungen kommen.
Wer Kinder nicht vorschriftsmäßig im Fahrzeug sichert oder ohne Sicherung mitnimmt, riskiert laut Tüv Thüringen zudem ein Bußgeld von bis zu 70 Euro.
Auto&Mobil
Verlag: Rheinische Post Verlagsgesellschaft mbH, Zülpicher Straße 10, 40196 Düsseldorf, Geschäftsführer: Johannes Werle, Patrick Ludwig, Hans Peter Bork, Matthias Körner, Druck: Rheinisch-Bergische Druckerei GmbH, Zülpicher Straße 10, 40196 Düsseldorf, Anzeigen, stellv. Leitung Rubrikenmärkte: Kathrin Witzel, Rheinische Post Medien GmbH, Tel. 0211 5052498, E-Mail: kfz-markt@rheinische-post.de, Redaktion: Rheinland Presse Service GmbH, Monschauer Straße 1, 40549 Düsseldorf, José Macias (verantwortlich), Christian Hensen, Tel. 0211 528018-21, auto@rheinland-presse.de