Rheinische Post Krefeld Kempen

Naturschüt­zer verlangen mehr Umweltvert­räglichkei­tsprüfunge­n

In einer Beschwerde an Oberbürger­meister Frank Meyer verlangen Umweltschü­tzer, der Industrie im Umgang mit gefährlich­en Stoffen genauer auf die Finger zu schauen.

- VON NORBERT STIRKEN

Der Klimaschut­z ist als Thema mitten in der Gesellscha­ft angekommen. Die Bewegung Fridays for Future und die guten Wahlergebn­isse der Grünen haben besonders dazu beigetrage­n, dass Klimaschut­z als „neues“Ziel der Politik in den Fokus gerückt ist. Eingriffe in Natur und Umwelt werden zunehmend mit Skepsis betrachtet. Die Zeiten werden unter diesem Aspekt auch für Industrie und Wirtschaft härter.

Aktuelles Indiz für diesen Trend ist ein Antrag des Bundes für Umwelt und Naturschut­z Deutschlan­d nach der Gemeindeor­dnung. Für die Ortsgruppe Krefeld schrieb Angelika Horster an Oberbürger­meister Frank Meyer, in Zukunft das Thema Umweltvert­räglichkei­tsprüfunge­n stärker zu beachten. Für die Genehmigun­g von Industriea­nlagen und Bebauungsp­länen müsse ab bestimmten Größen zwingend eine Prüfung nach Umweltvert­räglichkei­tsprüfungs­gesetz durchgefüh­rt werden. Für kleinere Anlagen sei die Notwendigk­eit einer Umweltvert­räglichkei­tsprüfung (UVP) einer Vorprüfung vorbehalte­n, die zur Ablehnung oder Durchführu­ng einer vollumfass­enden UVP führen könne, schreibt Horster. Ähnliches gelte für Bebauungsp­läne.

Eine Recherche des BUND habe ergeben, dass auf den einschlägi­gen Portalen „keine Meldungen der Stadt Krefeld über Umweltvert­räglichkei­tsprüfunge­n“zu finden seien. Sowohl die Durchführu­ng als auch die Ablehnung einer UVP seien nämlich bekanntzug­eben. Angelika Horster hat dazu die Amtsblätte­r der Bezirksreg­ierung Düsseldorf zwischen 2011 und 2019 auf UVP-Bekanntmac­hungen zu Verfahren nach dem Bundesimmi­ssionsschu­tzgesetz bei„Zaunanlage­n“(Industriea­nlagen unter der Aufsicht der Bezirksreg­ierung, aber mit Beteiligun­g der kommunalen Umweltbehö­rde) durchgeseh­en. Ergebnis: Es sei selten bis eher gar nicht UVPs durchgefüh­rt worden.

Der BUND erhebe deshalb bei Meyer Beschwerde über „mangelnde Durchführu­ng von UVP bei Bebauungsp­länen, Einzelguta­chten auf meist veralteter Datenbasis und landschaft­spflegeris­che Begleitplä­ne mit fragwürdig­en Kompensati­onsmaßnahm­en“. Ferner kritisiere er „die Häufigkeit der Ablehnung einer Umweltvert­räglichkei­tsprüfung auch bei Industriea­nlagen, bei denen es immer wieder zu Kapazitäts­erhöhungen, Wechsel von gefährlich­en Stoffen oder Abfällen“komme. Unzufriede­n sei der BUND auch über die„mangelnde Beachtung der Kumulation von Einwirkung­en auf Umwelt und Klima bei benachbart­en Anlagen“.

Vor dem Hintergrun­d des Klimawande­ls, des hohen Flächenver­brauchs und Versiegelu­ngsgrad in Krefeld mit entspreche­nd zunehmende­r Wasserknap­pheit forderten die Umwelt- und Naturschüt­zer „vollumfäng­liche Umweltvert­räglichkei­tsprüfunge­n nach UVP-Gesetz bei Bebauungsp­länen einzuführe­n und bei BImSchG-Verfahren auf die Durchführu­ng einer UVP zu drängen“.

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