Rheinische Post Krefeld Kempen
AfD wirft eigene Landeschefin raus
Doris von Sayn-Wittgenstein vom rechten „Flügel“muss die Partei verlassen.
BERLIN Die AfD hat kurz vor den Wahlen in Sachsen und Brandenburg ihre eigene schleswig-holsteinische Landesvorsitzende Doris von Sayn-Wittgenstein (64) aus der Partei ausgeschlossen. Zu diesem Ergebnis sei das Bundesschiedsgericht am Mittwochmorgen „letztinstanzlich“wegen parteischädigenden Verhaltens gekommen, teilte ein AfD-Sprecher in Berlin mit. Die AfD-Spitzenpolitikerin, die in Kiel zuvor bereits aus der AfD-Fraktion ausgeschlossen worden war, will nun gerichtlich um ihrenVerbleib in der Partei kämpfen. Über ihre Fraktionszugehörigkeit urteilt das Landesverfassungsgericht voraussichtlich an diesem Donnerstag.
Der Hauptvorwurf dreht sich um die von ihr in Teilen eingeräumte Unterstützung eines vom Verfassungsschutz beobachteten „Gedächtnisstätten“-Vereins. Er steht bei der AfD auf der Liste jener Organisationen, die mit einer AfD-Mitgliedschaft unvereinbar sind.
Sayn-Wittgenstein war beim letzten Wahlparteitag der AfD die Überraschungskandidatin des völkisch-nationalistischen „Flügels“gewesen. In Hannover erzielte sie im Dezember 2017 in einer Kampfkandidatur gegen den gemäßigten Kandidaten Georg Pazderski auf Anhieb 49,39 Prozent der Stimmen und wäre um ein Haar AfD-Bundesvorsitzende geworden. Das wurde dann AfD-Fraktionschef Alexander Gauland. Zuletzt hatten sich auch führende „Flügel“-Vertreter von ihr distanziert. Anfang des Jahres hatte die schleswig-holsteinische AfD-Schiedskommission einen von der Bundespartei betriebenen Parteiausschluss von Sayn-Wittgenstein abgelehnt. Daraufhin wählte eine Mehrheit des Landesparteitages sie erneut zur Landesvorsitzenden, obwohl dasVerfahren auf Bundesebene gegen sie weiter lief.
Vertreter des „Flügels“wollten den Parteiausschluss zunächst nicht kommentieren. Der Kieler AfD-Fraktionschef Jörg Nobis begrüßte die Entscheidung als wichtiges Signal an Partei und Öffentlichkeit: „Für die Mitglieder der AfD gibt es eine rote Linie, deren Überschreitung stets zum Ende der Mitgliedschaft führt“, erklärte Nobis.