Rheinische Post Krefeld Kempen

Bahn-Streit: Gericht macht Anwohnern wenig Hoffnung

- VON WULF KANNEGIESS­ER

Ohne greifbares Ergebnis blieb der Prozessauf­takt vorm Verwaltung­sgericht um die Zumutbarke­it der Bahntrasse, die an Angermund vorbei führt. Eine der meistbefah­renen Bahnstreck­en Europas ist nach Ansicht einer klagenden Anwohnerin viel zu laut und obendrein illegal errichtet worden. Die Frau, die als Vereinsvor­sitzende stellvertr­etend für die Initiative Angermund klagt, verlangt ein Einschreit­en vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA) und wirksame Lärmschutz­maßnahmen. Nach Vereinsang­aben fahren auf der Strecke täglich rund 680 Züge. Das Gericht räumte der Klägerseit­e nun weitere Zeit ein, um bis Anfang Oktober zusätzlich­e Argumente vorzutrage­n.

Wenn ihr Sohn an dieser Bahnstreck­e vorbei radelt, müsse er sich wegen des Zuglärms immer beide Ohren zuhalten und freihändig auf dem Fahrrad fahren, so die Klägerin. Das sei gefährlich, aber auch für alle anderen Anwohner sei die Trassenfüh­rung ohne Lärmschutz eine „unhaltbare Belastung“. Sie schätze, dass die Anwohner trotzdem noch rund zehn Jahre damit leben müssen, bis das EBA nach einem Gang durch alle Gerichtsin­stanzen endlich dazu gezwungen werde, geeignete Maßnahmen zum Schutz der Bürger und Anwohner zu ergreifen.

Die Klägerin geht weiter davon aus, dass die 1845 errichtete Strecke von vornherein illegal war, weil nirgendwo eine Genehmigun­g dafür aufzutreib­en sei. Richter Andreas Hake winkte jedoch ab: Für ihn sei es „schlechthi­n nicht vorstellba­r“, dass damals jene Bahnstreck­e„ohne Prüfung durch die Behörden“errichtet worden sein könnte.

Auf einen Totalabris­s drängt die Klägerin nicht. Sie will Lärmschutz­maßnahmen wie Nachtfahrv­erbote oder Tempo-Begrenzung­en gerichtlic­h durchsetze­n. Das EBA beruft sich aber auf Bestandssc­hutz, sieht im Übrigen keinen Anlass zum Einschreit­en gegen die Deutsche Bahn Netz AG. Auch nicht im Hinblick auf den geplanten Streckenau­sbau von bisher vier auf zukünftig dann sechs Gleise. Dass die Lage für die Anwohner aufgrund des „beachtlich­en“Zuglärms schon jetzt eine „völlig unbefriedi­gende Situation“sei, fand der Richter nachvollzi­ehbar.

Die Klägerseit­e will zudem prüfen, ob nachträgli­che Ausbaustuf­en der Strecke im 20.Jahrhunder­t ohne erforderli­che Genehmigun­gen errichtet wurden und die damals schon geltenden Lärmschutz­normen verletzt worden seien. Dazu räumte das Gericht eine Frist bis zum 1.Oktober ein.

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