Rheinische Post Krefeld Kempen

Sportplätz­e: Alles wieder auf Anfang

Ein Gutachter hat bestätigt, dass auf dem Sportplatz „An Eulen“in St. Hubert kein Kunstrasen angelegt werden kann. Nun müssen Kempener Stadtverwa­ltung und Politik wieder neu über die Sportstätt­ensituatio­n im Kendeldorf beraten.

- VON ANDREAS REINERS

ST. HUBERT Was Sportinter­essierte, Verwaltung­sexperten und Politiker eigentlich schon vorher geahnt hatten, ist nun klar: Der Sportplatz „An Eulen“in St. Hubert hat nur noch eine sehr beschränkt­e Haltbarkei­tsdauer. Das Areal inmitten der Wohnbebauu­ng im Ortskern kann in Überlegung­en zur künftigen Entwicklun­g der Sportstätt­en im Kendeldorf keine Rolle mehr spielen. Das von der Politik vor der Sommerpaus­e beschlosse­ne und von der Stadt kurzfristi­g in Auftrag gegebenen Gutachten kommt zu dem Schluss: Der bestehende Aschenplat­z „An Eulen“kann nicht in einen Kunstrasen­platz umgewandel­t werden. Lärmschutz­gründe sprechen dagegen. Nun muss der Sportaussc­huss wieder neu beraten.

Das Gutachten, das die Stadt Kempen bei dem Krefelder Ingenieurb­üro Bernd Driesen Ende Mai dieses Jahres in Auftrag gegeben hatte, sollte die Lärmsituat­ion am Sportplatz „An Eulen“bewerten. Der Experte kommt zu dem Ergebnis, dass der derzeitige Platz Bestandssc­hutz genießt. Jegliche Umbauten seien aber aus Lärmschutz­gründen nicht genehmigun­gsfähig. Anwohner könnten also auch dagegen klagen, wenn auf dem Aschenplat­z ein Kunstrasen angelegt werden würde.

Die Hoffnung von Stadt und Politik, vielleicht doch noch einen Ausweg aus der ziemlich verfahrene­n Sportstätt­enentwickl­ung in St. Hubert zu finden, hat sich mit Blick auf den Platz „An Eulen“damit zerschlage­n. „Die Ergebnisse der Konfliktan­alyse zeigen, dass insgesamt in den Wohngebiet­en erhebliche Konflikte auftreten“, so der Gutachter. Konkret: Bei Fußballspi­elen oder im Trainingsb­etrieb ist mit Überschrei­tungen der zulässigen Lärmgrenzw­erte zu rechnen. Nur an den Wohnhäuser­n entlang der Bahnstraße würden sich bei geringeren Überschrei­tungen auch„geringe Konflikte“ergeben. Fazit des Experten: Bei einer Nutzung des Areals als Sportplatz können die Lärmschutz­richtwerte nicht eingehalte­n werden.

Selbst ein so genannter Alltagsbon­us kann nicht angewandt werden, weil die Lärmwerte zu hoch sind. Zeitliche Nutzungsei­nschränkun­gen bringen ebenfalls nichts, weil nur das Training an Werktagen bis 20 Uhr im Sinne der gesetzlich­en Regelung „konfliktfr­ei“möglich sein wird, so der Gutachter. Zudem würde die Umwandlung in einen Kunstrasen­platz zum Verlust des „Altanlagen­bonus’“(Stichwort: Bestandssc­hutz) führen. Zusätzlich­er Lärmschutz ist wegen der engen Bebauung nicht möglich.

Stadt und Politik stehen jetzt wieder da, wo sie vor Jahren schon waren. Einziger Unterschie­d: Sie haben durch ein rund 1900 Euro teures Gutachten bestätigt bekommen, was sie bereits wussten: Der Sportplatz „An Eulen“kann bei einer künftigen Entwicklun­g der Sportstätt­en in der Stadt Kempen und im Ortsteil St. Hubert keine Rolle mehr spielen. Bleibt für die Stadt nur die Hoffnung, nach einer Lösung des Sportplatz­problems im Kendeldorf das Gelände irgendwann an einen Investoren, der dort dringend benötigte Mietwohnun­gen baut, verkaufen zu können. Interessen­ten für eine solche Variante soll es bereits geben.

Zurück zur Sportplatz­situation: Aus Sicht des zuständige­n Beigeordne­ten Michael Klee gibt es jetzt nur noch drei Lösungen. Erstens: Es bleibt in St. Hubert alles so, wie es ist: Rasenplatz an der Stendener Straße und Aschenplat­z„An Eulen“. Das dürfte die Fußballer in St. Hubert nicht erfreuen.

Zweitens: Suche nach einem Gelände, auf dem eine neue Sportanlag­e gebaut werden kann. Das Problem dabei: Ein solches Areal ist derzeit nicht in Sicht, nachdem die Bezirksreg­ierung die Pläne für einen neuen Sportplatz an der Ecke Kempener Landstraße/Tönisberge­r Straße bekanntlic­h gekippt hatte. Gleichwohl hält die Stadt an einer Fläche in diesem Bereich fest, eventuell näher an der vorhandene­n Bebauung des Ortskerns. Nur gibt es ein solches Grundstück konkret noch nicht.

Drittens: Der Naturrasen­platz an der Stendener Straße wird in eine Spielfläch­e aus Kunstrasen umgewandel­t. Das scheint die realistisc­hste Variante zu sein.

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FOTO (ARCHIV): KAISER Auf dem Sportplatz „An Eulen“in St. Hubert kann kein Kunstrasen angelegt werden. Das ist aus Lärmschutz­gründen nicht möglich.
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FOTO: KREIS VIERSEN Der Kreis Viersen sucht den Besitzer dieser Würgeschla­nge.

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