Rheinische Post Krefeld Kempen

Mängel reklamiere­n

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(tmn) Zimmer ohne Meerblick, Schmutz in den Ecken, störender Baulärm. Manche Mängel können die Urlaubslau­ne deutlich trüben. Die gute Nachricht: Bei Pauschalre­isen können Urlauber in solchen Fällen einen Teil des Reisepreis­es zurückford­ern, erklärt die Verbrauche­rzentrale Sachsen.

Tritt ein Mangel auf, ist es wichtig, diesen unverzügli­ch anzuzeigen. Ansprechpa­rtner ist in der Regel nicht der Hotelier vor Ort, sondern der Reiseveran­stalter, erklären die Verbrauche­rschützer. Der Veranstalt­er hat dann die Chance, den Mangel zu beheben.

Kommt er der Aufforderu­ng nicht nach, können Reisende selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderli­chen Aufwendung­en verlangen. Lässt sich der Mangel nicht beheben, kann der Reisepreis nachträgli­ch gemindert werden.

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