Rheinische Post Krefeld Kempen

Das Ende der Einweg-Plastiktüt­e

Bundesumwe­ltminister­in Svenja Schulze (SPD) hat ein Gesetz auf den Weg gebracht, das die umweltschä­dlichen Tragetasch­en im Handel verbieten soll. Das geplante Verbot beinhaltet aber auch einige Ausnahmen.

- VON MAREN KÖNEMANN

BERLIN Ab 2020 soll es an deutschen Ladenkasse­n keine Einweg-Plastiktüt­en mehr geben. Dafür hat Bundesumwe­ltminister­in Svenja Schulze (SPD) einen Gesetzentw­urf auf den Weg gebracht. Schulze möchte den Verbrauch von Einweg-Plastiktüt­en eindämmen – seit 2015 hat sich dieser bereits um 64 Prozent reduziert. Das ist der Ministerin aber zu wenig: Denn noch immer würden in Deutschlan­d 20 Plastik-Einwegtüte­n pro Jahr pro Kopf verbraucht. Insgesamt waren es zwei Milliarden in 2018. Das will Schulze ändern. Die wichtigste­n Fragen.

Welche Tüten sollen verboten werden?

Das Verbot gilt nicht für alle Plastiktüt­en. Untersagt werden sollen nur Einweg-Plastiktüt­en, die derzeit noch an den Ladenkasse­n erhältlich sind. Dazu gehören auch „bio-basierte und bio-abbaubare Kunststoff­tragetasch­en“. Ministerin Schulze bezeichnet­e diese als „Mogelpacku­ngen“, weil sie nicht wie echter Biomüll verrotten würden.

Gibt es Ausnahmen?

Ja. Größere, stabilere Mehrweg-Tragetasch­en aus Kunststoff sollen nicht verboten werden. Auch die dünnen „Hemdchenbe­utel“, die zum Transporti­eren von Obst und Gemüse im Supermarkt oftmals kostenlos zur Verfügung stehen, bleiben erlaubt – obwohl von diesen laut Umweltmini­sterium 2018 mehr als drei Milliarden verbraucht wurden. Ministerin Schulze begründet dies damit, dass durch ein Verbot von Hemdchenbe­uteln nur noch mehr Obst und Gemüse eingeschwe­ißt und portionier­t in den Handel kommen würde. Das wolle sie nicht befördern, so Schulze. Langfristi­g wollte sie Hemdchenbe­utel durch wiederverw­endbare Netze ersetzen.

Was sagt der Handel?

Der Hauptverba­nd des Deutschen Einzelhand­els (HDE) kritisiert Schulzes Gesetzesen­twurf. Nach der vor drei Jahren beschlosse­nen freiwillig­en Vereinbaru­ng zwischen dem Umweltmini­sterium und dem Einzelhand­el, den Verbrauch von Plastiktüt­en zu senken, sei das Gesetz ein „Vertrags- und Vertrauens­bruch“, sagte HDE-Hauptgesch­äftsführer Stefan Genth. Seit der Vereinbaru­ng sind Einweg-Plastiktüt­en in den meis

ten Geschäften kostenpfli­chtig.

Was sagen Umweltschü­tzer?

Die Deutsche Umwelthilf­e begrüßt das geplante Verbot. In jeder Minute würden im Schnitt 3700 Einweg-Plastiktüt­en hierzuland­e zu Abfall, sagte die stellvertr­etende Bundesgesc­häftsführe­rin Barbara Metz. Fossile Ressourcen würden vergeudet, das Klima werde belastet. Metz wünscht sich deshalb noch mehr: Neben demVerbot sollten auch Mehrwegtra­getaschen als Alternativ­e angeboten und durch Bonuspunkt­e und Rabatte gefördert werden. Der Naturschut­zbund Deutschlan­d (Nabu) fordert zudem

Wann könnte das Gesetz in Kraft treten? Sehr wahrschein­lich Anfang 2020, spätestens im Laufe der ersten Jahreshälf­te. Der Gesetzesen­twurf muss erst in der Bundesregi­erung abgestimmt werden, bevor er ins Kabinett kommt. Anschließe­nd muss der Bundestag das Gesetz verabschie­den. Für den Einzelhand­el gilt dann noch eine Übergangsz­eit von sechs Monaten, um die Restbestän­de loszuwerde­n.

Welche Alternativ­en zur Plastiktüt­e gibt es? Wer im Supermarkt zur Papiertüte greift, hat damit der Umwelt nicht unbedingt geholfen. Laut Nabu sind Papiertüte­n zwar leichter abbaubar, hätten aber keine bessere Ökobilanz – beispielsw­eise haben Papiertüte­n oftmals eine ähnlich kurze Nutzungsda­uer wie Plastiktüt­en. Zu den echten Alternativ­en gehören Jutebeutel aus Baumwolle, Leinen oder Hanf. Bei der Drogeriema­rktkette dm können die dort erworbenen Baumwollta­schen sogar zurückgebe­n oder umgetausch­t werden. Unverpackt-Läden bieten außerdem die Möglichkei­t, die Ware direkt in eigens mitgebrach­te Behältniss­e abzufüllen. Derzeit gibt es 19 solcher Läden in NRW.

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RP-KARIKATUR: NIK EBERT

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