Rheinische Post Krefeld Kempen
Urlaubstage: Chef muss vor Verfall warnen
(tmn) Eine dauerhaft verkürzte Arbeitszeit kann nicht den Anspruch auf Erholungsurlaub ersetzen. Außerdem müssen Arbeitgeber ihre Mitarbeiter deutlich und rechtzeitig darauf hinweisen, wenn Urlaubstage zu verfallen drohen. Nur dann kann der Anspruch darauf tatsächlich verfallen.
Das zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln (Az. 4 Sa 242/18), auf das die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist. Das Gericht verhandelte den Fall eines Mannes, der als Bote für eine Apotheke arbeitete. In seinem Arbeitsvertrag gab es eine besondere Vereinbarung: Seinen Jahresurlaub nahm er in Form einer wöchentlichen Arbeitszeitverkürzung. Er arbeitete statt der bezahlten 30 Stunden pro Woche nur 27,5 Stunden.
Nachdem ihm sein Arbeitgeber gekündigt hatte, forderte der Bote einen finanziellen Ausgleich für den nicht genommenen Urlaub. Er bekam vor dem Landesarbeitsgericht Köln Recht. Zur Begründung gab das Gericht im Urteil an, dass die im Arbeitsvertrag vorgesehene Arbeitszeitverkürzung den Anspruch des Arbeitnehmers auf den gesetzlichen Erholungsurlaub nicht ersetze. Der Zweck, dem Arbeitnehmer dieWiederherstellung und Auffrischung der Arbeitskraft zu ermöglichen, sei damit nicht zu erfüllen.
Der Urlaub sei auch nicht verfallen. In der Regel könne das nämlich nur geschehen, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zuvor konkret aufgefordert hat, den Urlaub zu nehmen. Gleichzeitig muss er ihn deutlich darauf hinweisen, dass der Urlaub anderenfalls mit Ablauf des Urlaubsjahrs oder des Übertragungszeitraums erlösche.
Beruf & Karriere
Verlag: Rheinische Post Verlagsgesellschaft mbH, Zülpicher Straße 10, 40196 Düsseldorf, Geschäftsführer: Johannes Werle, Patrick Ludwig, Hans Peter Bork, Matthias Körner, Druck: Rheinisch-Bergische Druckerei GmbH, Zülpicher Straße 10, 40196 Düsseldorf, Stellv. Leitung Rubrikenmärkte Kathrin Witzel, Rheinische Post Medien GmbH, Tel. 0211 505-2863, E-Mail: stellenmarkt@rheinische-post.de, Redaktion: Rheinland Presse Service GmbH, Monschauer Straße 1, 40549 Düsseldorf, José Macias (verantwortlich), Sarah Schneidereit, Tel. 0211 528018-34, redaktion@rheinland-presse.de