Rheinische Post Krefeld Kempen

Grünes Licht für Bau von Windrädern in Vorst

Der Beirat der unteren Naturschut­zbehörde stimmte unter anderem für die naturschut­zrechtlich­e Befreiung für die Zuwege.

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VORST/VIERSEN (hb) Der Beirat bei der unteren Naturschut­zbehörde des KreisesVie­rsen hat am Mittwoch bei seiner Sitzung in Viersen mit großer Mehrheit der naturschut­zrechtlich­en Befreiung für die Zuwegungen, die Kabelverle­gung und den Bau einer Übergabest­ation für den Netzanschl­uss der beiden vom Kreis genehmigte­n Windenergi­eanlagen im Vorster Landschaft­sschutzgeb­iet „Flöthbach“zugestimmt.

Vorher hatte Horst Meister, Vertreter des Bundes für Umwelt und Naturschut­z Deutschlan­d, beantragt, den Punkt von der Tagesordnu­ng zu nehmen, bis die Klagen, die die Stadt Tönisvorst angestreng­t habe, geklärt seien. Es solle keinen vorsorglic­hen Beschluss des Beirates geben. Doch sein Antrag für eine Verschiebu­ng fand keine Mehrheit. Silvia Peerenboom (Naturschut­zbund Deutschlan­d) gab eine Erklärung ab. Sie sei nicht grundsätzl­ich gegen die Errichtung von Windrädern. Die Energiewen­de brauche die Windenergi­e, aber sie wolle sich nicht vor den Karren von Privatinte­ressen spannen lassen.

Andreas Budde, Dezernent für Planen, Bauen und Umwelt, versichert­e den Beiratsmit­gliedern, die Befreiung sei unabhängig von anderenVer­fahren. EineVersch­iebung löse das Verfahren nicht auf. Sollten die Klagen Erfolg haben, würden keine Windräder gebaut und damit auch keine Zuwege benötigt. Wenn aber der Klageweg scheitere und die vom Kreis ausgesproc­hene Baugenehmi­gung umgesetzt werde, kämen auch die Bau- und Serviceweg­e, denen der Beirat jetzt zugestimmt hat.

Der Betreiber SLWindener­gie hat beim Kreis die naturschut­zrechtlich­e Befreiung eines dauerhafte­n Zuwegs zu beiden Windenergi­eanlagen beantragt. Für den Bau müssen Schwerlast­fahrzeuge mit einer Achslast von zwölf Tonnen dieWege befahren können. Für die Durchfahrt brauche man eine Höhe von 4,60 Meter und 6,80 Meter Breite. Zur Querung des Flöthbachs wird eine Baubehelfs­brücke von zehn Meter Länge und vier Meter Breite benötigt. Die Bauzeit soll drei bis sechs Monate betragen. Danach werden die beanspruch­ten Flächen zurückgeba­ut und wieder eingesät. Als Kompensati­on werde eine 30 Meter lange Hecke wieder hergestell­t. Hinzu kommt eine Übergabest­ation von drei mal fünf Meter. Dafür werden beideWindr­äder über 650 Meter mit einem Kabelsyste­m verbunden. Der Kabelgrabe­n wird einen Meter tief offen ausgehoben.

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