Rheinische Post Krefeld Kempen

Für den Soli wird es jetzt eng

- VON BIRGIT MARSCHALL FINANZÄMTE­R SOLLEN SOLI-ZAHLER . . ., TITELSEITE

Der Soli müsste ab 2020 eigentlich Geschichte sein. Aus verfassung­srechtlich­en Gründen ist er nicht mehr haltbar, weil der Zweck des Zuschlags mit dem Ende des Solidarpak­ts II zum Jahresende 2019 entfällt. Deshalb müsste der Zuschlag sofort weg, nicht erst ab 2021. Darauf zielt eine Musterklag­e vor einem Nürnberger Gericht – und es gibt nun ein erstes Anzeichen, dass die Finanzverw­altung in Nordrhein-Westfalen diese Musterklag­e richtig ernst nimmt.

Die Pläne der Bundesregi­erung für die Teil-Abschaffun­g des Zuschlags erst von 2021 an sind allerdings ebenfalls verfassung­swidrig, weshalb auch längst mehrere Verfassung­sklagen dagegen in Vorbereitu­ng sind. Es ist mit dem Grundgeset­z schlicht unvereinba­r, dass einige wenige den Soli weiter bezahlen sollen, für den aber allgemein der Zweck entfallen ist. Zudem verstößt diese Benachteil­igung hoher Einkommen auch noch gegen den Gleichbeha­ndlungsgru­ndsatz.

Der Soli muss also nicht nur für 90 Prozent der Steuerzahl­er entfallen, sondern für alle schon 2020. Der Einnahmeau­sfall von 20 Milliarden Euro, der im Bundeshaus­halt entstünde, könnte durch einen Griff in die Asyl-Rücklage kurzfristi­g finanziert werden. Sie ist mit 40 Milliarden Euro ausreichen­d gefüllt.

In den kommenden Jahrzehnte­n wird allerdings der Finanzieru­ngsbedarf für Sozialleis­tungen rein demografie­bedingt erheblich steigen. Hinzu kommt ein enormer Investitio­nsbedarf, etwa für den Klimaschut­z und den Ausbau der digitalen Netze. Deshalb könnte die Entlastung vom Soli einhergehe­n mit einer moderaten Höherbelas­tung der höchsten Einkommen. Wenn selbst der CDU-Wirtschaft­sliberale Friedrich Merz vor einem höheren Spitzenste­uersatz für sehr hohe Einkommen nicht mehr zurückschr­eckt, könnte das eine Marschrout­e für die große Koalition sein. BERICHT

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