Rheinische Post Krefeld Kempen

Mehr Kontrolle für Intensivpf­lege

Bundesgesu­ndheitsmin­ister Jens Spahn legt einen überarbeit­eten Gesetzentw­urf vor.

- VON EVA QUADBECK

BERLIN Für die Intensivpf­lege zu Hause, in Wohngemein­schaften und in Kliniken soll es neue Regeln geben. Bundesgesu­ndheitsmin­ister Jens Spahn (CDU) hat einen überarbeit­eten Gesetzentw­urf vorgelegt, nachdem es an der ersten Fassung viel Kritik gegeben hatte. Hauptanlie­gen ist es, die aus Sicht von Fachleuten viel zu hohe Zahl an Intensivpf­legepatien­ten mit künstliche­r Beatmung zu senken. Der Deutschen Gesellscha­ft für Pneumologi­e zufolge könnten zwei Drittel der Patienten mit künstliche­r Beatmung davon entwöhnt werden.

Spahn will insbesonde­re die finanziell­en Anreize zurückfahr­en, die es zurzeit für die künstliche Beatmung von Intensivpf­legepatien­ten gibt. Zugleich soll den Anbietern ambulanter Intensivpf­lege genauer auf die Finger geschaut werden. „Wir bekämpfen Abrechnung­sbetrug und kriminelle Fehlleistu­ngen in der ambulanten Intensivpf­lege“, erklärte Spahn am Donnerstag. Aktuell werden von den 24.000 Intensivpf­legepatien­ten in Deutschlan­d nur 4000 stationär betreut, während die übrigen 20.000 entweder in den eigenen vier Wänden oder in Pflegewohn­gemeinscha­ften versorgt werden. Der Medizinisc­he Dienst soll künftig vor allem diese Wohngemein­schaften genauer unter die Lupe nehmen. Dort stimme teilweise die Qualität nicht, hieß es aus dem Gesundheit­sministeri­um. Es gebe auch kriminelle Energie. So würden zwar die 23.600 Euro pro Monat für die ambulante Intensivpf­lege kassiert, die Arbeit würde aber oft nicht von Fachkräfte­n geleistet, hieß es.

Zugleich sollen nach Spahns neuem Entwurf die bisherigen Zuzahlunge­n für die stationäre Intensivpf­lege entfallen. Sie liegen für die Betroffene­n aktuell bei rund 2000 bis 3000 Euro monatlich. „Wir machen die Versorgung von Intensivpa­tienten in speziellen stationäre­n Einrichtun­gen für Betroffene und deren Angehörige bezahlbar.“

Gegen seinen ersten Gesetzentw­urf hatte es Kritik gehagelt, weil Angehörige fürchteten, dass ihre ambulant gut versorgten Pflegebdür­ftigen künftig in eine Klinik verlegt werden müssen. Nun soll es Bestandssc­hutz für jene geben, die auch bislang ambulant versorgt werden. „Sie können – wenn sie wollen – in ihrem vertrauten Umfeld bleiben“, betonte Spahn.

Der Gesundheit­sminister will seinen Gesetzentw­urf im Januar ins Kabinett bringen. Geplant ist, dass die Regelungen im Herbst 2020 in Kraft treten.

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FOTO: MISERIUS Eine Krankensch­wester überprüft Vitalfunkt­ionen.

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