Rheinische Post Krefeld Kempen
Mehr Kontrolle für Intensivpflege
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn legt einen überarbeiteten Gesetzentwurf vor.
BERLIN Für die Intensivpflege zu Hause, in Wohngemeinschaften und in Kliniken soll es neue Regeln geben. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat einen überarbeiteten Gesetzentwurf vorgelegt, nachdem es an der ersten Fassung viel Kritik gegeben hatte. Hauptanliegen ist es, die aus Sicht von Fachleuten viel zu hohe Zahl an Intensivpflegepatienten mit künstlicher Beatmung zu senken. Der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie zufolge könnten zwei Drittel der Patienten mit künstlicher Beatmung davon entwöhnt werden.
Spahn will insbesondere die finanziellen Anreize zurückfahren, die es zurzeit für die künstliche Beatmung von Intensivpflegepatienten gibt. Zugleich soll den Anbietern ambulanter Intensivpflege genauer auf die Finger geschaut werden. „Wir bekämpfen Abrechnungsbetrug und kriminelle Fehlleistungen in der ambulanten Intensivpflege“, erklärte Spahn am Donnerstag. Aktuell werden von den 24.000 Intensivpflegepatienten in Deutschland nur 4000 stationär betreut, während die übrigen 20.000 entweder in den eigenen vier Wänden oder in Pflegewohngemeinschaften versorgt werden. Der Medizinische Dienst soll künftig vor allem diese Wohngemeinschaften genauer unter die Lupe nehmen. Dort stimme teilweise die Qualität nicht, hieß es aus dem Gesundheitsministerium. Es gebe auch kriminelle Energie. So würden zwar die 23.600 Euro pro Monat für die ambulante Intensivpflege kassiert, die Arbeit würde aber oft nicht von Fachkräften geleistet, hieß es.
Zugleich sollen nach Spahns neuem Entwurf die bisherigen Zuzahlungen für die stationäre Intensivpflege entfallen. Sie liegen für die Betroffenen aktuell bei rund 2000 bis 3000 Euro monatlich. „Wir machen die Versorgung von Intensivpatienten in speziellen stationären Einrichtungen für Betroffene und deren Angehörige bezahlbar.“
Gegen seinen ersten Gesetzentwurf hatte es Kritik gehagelt, weil Angehörige fürchteten, dass ihre ambulant gut versorgten Pflegebdürftigen künftig in eine Klinik verlegt werden müssen. Nun soll es Bestandsschutz für jene geben, die auch bislang ambulant versorgt werden. „Sie können – wenn sie wollen – in ihrem vertrauten Umfeld bleiben“, betonte Spahn.
Der Gesundheitsminister will seinen Gesetzentwurf im Januar ins Kabinett bringen. Geplant ist, dass die Regelungen im Herbst 2020 in Kraft treten.