Rheinische Post Krefeld Kempen
Körperverletzung und Bedrohung: Keine Haftstrafe
(sst)Vor dem Krefelder Landgericht, 2. Große Strafkammer, fiel jetzt das Urteil gegen einen Mann ausWillich. Der 34-Jährige wurde wegen vorsätzlicher Körperverletzung sowie Beleidigung und Bedrohung in mehreren Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 150 Tagessätzen á 4 Euro verurteilt. Der gegen ihn bestehende Haftbefehl wird aufgehoben. Eine Unterbringung in der Psychiatrie ordnete die Kammer nicht an. Dafür seien die von dem Willicher begangenen Taten nicht schwerwiegend genug.
Der nun Verurteilte hatte zwischen Januar und September 2018 verschiedene Personen, darunter seine Mutter, verbal und körperlich attackiert. Das zunächst vor dem Krefelder Amtsgericht geführte Verfahren wurde an das Landgericht abgegeben, weil eventuell die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht kam.
Der Willicher hatte sich weitestgehend geständig gezeigt, aber erklärt, dass er sich an Details nicht erinnern könne. Das gelte auch für den Vorfall mit seiner Mutter, die er in derenWohnung unter anderem in den Schwitzkasten genommen und unter die Heizung gedrückt hatte. Ein psychiatrischer Gutachter erklärte jetzt, dass der junge Willicher in seiner Jugend nie wegen Gewalttaten auffällig geworden sei, allerdings habe es einen „problematischen Umgang mit Suchtmitteln“, speziell Cannabis und Amphetaminen, gegeben. Dieser Drogenkonsum habe schließlich eine Psychose ausgelöst. „Mittlerweile ist daraus eine dauerhafte schizophrene Störung geworden“, ergänzte der Fachmann. Durch diese seelische Erkrankung sei die Steuerungsfähigkeit des Mannes eingeschränkt, aber nicht gänzlich aufgehoben, und seine Schuldfähigkeit sei vermindert.
„Ein Gewalttäter ist der 34-Jährige meiner Ansicht nach nicht“, meinte der Gutachter weiterhin. Er glaube nicht, dass der Willicher zukünftig schwere Körperverletzungen begehen werde. Allerdings müsse er aufgrund seiner Psychose auf entsprechende Medikamente eingestellt werden. Wichtig seien für ihn zudem eine Beschäftigung und eine Tagesstruktur.