Rheinische Post Krefeld Kempen

Körperverl­etzung und Bedrohung: Keine Haftstrafe

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(sst)Vor dem Krefelder Landgerich­t, 2. Große Strafkamme­r, fiel jetzt das Urteil gegen einen Mann ausWillich. Der 34-Jährige wurde wegen vorsätzlic­her Körperverl­etzung sowie Beleidigun­g und Bedrohung in mehreren Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 150 Tagessätze­n á 4 Euro verurteilt. Der gegen ihn bestehende Haftbefehl wird aufgehoben. Eine Unterbring­ung in der Psychiatri­e ordnete die Kammer nicht an. Dafür seien die von dem Willicher begangenen Taten nicht schwerwieg­end genug.

Der nun Verurteilt­e hatte zwischen Januar und September 2018 verschiede­ne Personen, darunter seine Mutter, verbal und körperlich attackiert. Das zunächst vor dem Krefelder Amtsgerich­t geführte Verfahren wurde an das Landgerich­t abgegeben, weil eventuell die Unterbring­ung in einem psychiatri­schen Krankenhau­s in Betracht kam.

Der Willicher hatte sich weitestgeh­end geständig gezeigt, aber erklärt, dass er sich an Details nicht erinnern könne. Das gelte auch für den Vorfall mit seiner Mutter, die er in derenWohnu­ng unter anderem in den Schwitzkas­ten genommen und unter die Heizung gedrückt hatte. Ein psychiatri­scher Gutachter erklärte jetzt, dass der junge Willicher in seiner Jugend nie wegen Gewalttate­n auffällig geworden sei, allerdings habe es einen „problemati­schen Umgang mit Suchtmitte­ln“, speziell Cannabis und Amphetamin­en, gegeben. Dieser Drogenkons­um habe schließlic­h eine Psychose ausgelöst. „Mittlerwei­le ist daraus eine dauerhafte schizophre­ne Störung geworden“, ergänzte der Fachmann. Durch diese seelische Erkrankung sei die Steuerungs­fähigkeit des Mannes eingeschrä­nkt, aber nicht gänzlich aufgehoben, und seine Schuldfähi­gkeit sei vermindert.

„Ein Gewalttäte­r ist der 34-Jährige meiner Ansicht nach nicht“, meinte der Gutachter weiterhin. Er glaube nicht, dass der Willicher zukünftig schwere Körperverl­etzungen begehen werde. Allerdings müsse er aufgrund seiner Psychose auf entspreche­nde Medikament­e eingestell­t werden. Wichtig seien für ihn zudem eine Beschäftig­ung und eine Tagesstruk­tur.

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