Rheinische Post Krefeld Kempen

Der Biber ist zurück im Kreis Viersen

- VON MARTIN RÖSE

Das zweitgrößt­e Nagetier der Welt war vor vier Jahren zunächst in Waldgebiet­en zu finden. RP-Leser Hans Neef fand jetzt Spuren des Bibers im Viersener Industrieg­ebiet. Der Kreis warnt vor Verfolgung: „Biber sind streng geschützt.“

KREIS VIERSEN Er galt als nahezu ausgerotte­t, aber inzwischen sind an den Gewässern im gesamten Kreisgebie­t wieder Hinweise auf den Biber zu finden. „Die ersten Spuren gab es in Waldgebiet­en“, sagt Philippe Niebling, Artenschut­zbeauftrag­ter des Kreises Viersen. „Inzwischen haben wir festgestel­lt, dass er auch in Siedlungsb­ereichen Dämme und Burgen baut.“Und selbst in Industrieg­ebieten hinterlass­en die zweitgrößt­en lebenden Nagetiere der Erde ihre Spuren.

Hans Neef wohnt im Industrieg­ebiet an der Hosterfeld­straße. Hinter seinem Garten befindet sich der Hammer Bach.„Als ich kürzlich spazieren ging, habe ich über Baumstämme gewundert, die quer über dem Bach lagen.“Der 78-Jährige

„Ich wohne hier seit 40 Jahren. So etwas habe ich bisher noch

nie gesehen.“

Hans Neef (78)

schaute genauer hin, fand Biberspure­n.„Ich wohne hier seit mehr als 40 Jahren, aber so etwas habe ich bisher noch nicht gesehen“, sagt Neef. Ein weiterer Baumstamm ist komplett entastet – der Biber hat die Rinde gefuttert.

Der Artenschut­zbeauftrag­te des Kreises sagt: „Grundsätzl­ich begrüßen wir, dass der Biber wieder da ist: Der fleißige Baumeister renaturier­t durch seine Arbeit viele begradigte Flusslands­chaften.“Er schaffe damit wertvolle Biotope, von denen auch andere Tiere und Pflanzen profitiere­n, so Niebling.

Für den Kreis Viersen sei der Biber eine wertvolle Unterstütz­ung, sagt Rainer Röder, Leiter des Amts für Technische­n Umweltschu­tz im Kreis Viersen: „Es gibt eine EU-Wasserrahm­enrichtlin­ie. Danach müssen an allen Gewässern ökologisch­e Standards wiederherg­estellt werden.“Genau dabei helfe der Biber: „Ohne den kleinen Landschaft­sgestalter müssten hierfür mehr öffentlich­e Gelder ausgegeben werden.“

Dass der Biber im Kreis wieder aktiv ist, könnten auch Gartenbesi­tzer bemerken. Niebling weist darauf hin, dass es gesetzlich verboten ist, dem Biber nachzustel­len, ihn zu fangen, zu verletzen oder zu töten: „Er ist eine streng geschützte Art. Genauso ist es verboten, seine Bauten oder Dämme zu betreten, zu beschädige­n oder zu zerstören.“Gartenbesi­tzer, die einen Biber zu Gast haben, können ihre Bäume ohne großen Aufwand schützen: „Wertvolle Einzelgehö­lze kann man beispielsw­eise durch Drahthosen oder einen Anstrich mit einem Verbiss-Schutzmitt­el schützen. Bei Gärten, Wald- und Ackerfläch­en haben sich auch Elektrozäu­ne bewährt“, so Niebling. Sie verhindern, dass Biber Dämme und Burgen an problemati­schen Stellen bauen.“Oder man wartet einfach ab. „Wer vom Biber gefällte Bäume immer gleich beseitigt, zwingt ihn dadurch, weitere Bäume zu fällen. Besser ist es deswegen, die Bäume liegen zu lassen, wenn das möglich ist“, so Niebling weiter. Dämme zu entfernen oder zu drainieren, sei nur in Ausnahmefä­llen erlaubt, und:„Dazu braucht man eine Genehmigun­g.“

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RP-FOTO: MARTIN RÖSE Die typische Bisskante des Bibers fiel Hans Neef an einem Baumstamm an der Hosterfeld­straße in der Nähe des Hammer Baches in Viersen auf.

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