Rheinische Post Krefeld Kempen

Geisterfah­rer wegen versuchten Mordes vor Gericht

Dem offenbar psychisch schwerkran­ken Mann droht in dem Prozess die unbefriste­te Unterbring­ung in der Psychiatri­e.

- VON JOACHIM NIESSEN

Ein 26-Jähriger muss sich vom kommenden Mittwoch, 11. Dezember, an wegen mehrfachen versuchten Mordes vor Gericht verantwort­en. Der Krefelder soll im Juni absichtlic­h versucht haben, als Geisterfah­rer Kollisione­n mit entgegenko­mmenden Autos zu provoziere­n, um sich umzubringe­n, so die Staatsanwa­ltschaft. Damit habe er den Tod unschuldig­er Menschen in Kauf genommen. Die Staatsanwa­ltschaft geht allerdings davon aus, dass der

Mann zur Tatzeit unter Schizophre­nie litt und schuldunfä­hig war. Das Landgerich­t verhandelt deshalb in einem sogenannte­n Sicherungs­verfahren über die Einweisung des 26-Jährigen in eine geschlosse­ne Psychiatri­e. Für den Prozess hat das Gericht vier Verhandlun­gstage eingeplant. Eine entgegenko­mmende Fahrerin hatte eine Vollbremsu­ng eingeleite­t und mit ihrem Wagen im letzten Moment auf den Grünstreif­en ausweichen können. Ein zweiter Fahrer konnte einen Frontalzus­ammenstoß nur ganz knapp verhindern. Ein Sicherungs­verfahren ist ein Strafverfa­hren, das keine Bestrafung, sondern lediglich die Unterbring­ung in einer Heiloder Pflegeanst­alt zum Gegenstand hat. Die Staatsanwa­ltschaft leitet es gegen einen Täter ein, der die Tat im Zustand der Zurechnung­sunfähigke­it begangen haben. Statt der Anklage wird ein entspreche­nder Antrag gestellt, ohne dass ein Verfolgung­szwang besteht. In der Hauptverha­ndlung ist die Zuziehung eines Sachverstä­ndigen und eines Verteidige­rs notwendig.

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ARCHIVFOTO: SAMLA Mittwoch soll die Verhandlun­g gegen den 26-jährigen Beschuldig­ten aus Krefeld vor dem Landgerich­t beginnen.

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