Rheinische Post Krefeld Kempen

Einwanderu­ngsland Deutschlan­d

Die Integratio­n soll künftig schon im Heimatland der Zuwanderer beginnen.

- VON EVA QUADBECK

BERLIN Im Nationalen Aktionspla­n Integratio­n, dessen erster Teil am Mittwoch das Kabinett passieren soll, betont die Bundesregi­erung die Rolle Deutschlan­ds als Einwanderu­ngsland. Die Bundesregi­erung habe „einen Paradigmen­wechsel vollzogen und sich dazu bekannt, dass Deutschlan­d auf die Einwanderu­ng von ausländisc­hen Fachkräfte­n angewiesen ist und diese eine Bereicheru­ng für unser Land darstellen“, heißt es in dem Papier, das unserer Redaktion vorliegt.

Dem Aktionspla­n zufolge will die Bundesregi­erung die Integratio­n schon in den Heimatländ­ern der Zuwanderer beginnen lassen. „Wir wollen bereits vor der Einwanderu­ng die Weichen auf Integratio­n stellen. Damit knüpfen wir an die Erfahrunge­n klassische­r Einwanderu­ngsländer an. Und wir fördern eine sichere, geordnete und reguläre Migration in unser Land“, sagte die Integratio­nsbeauftra­gte der Bundesregi­erung, Annette Widmann-Mauz (CDU). Konkret geht es um das Vermitteln realistisc­her Erwartunge­n an Deutschlan­d, Spracherwe­rb und Bildungsan­gebote.

Den Prozess der Integratio­n teilt die Bundesregi­erung in fünf Phasen: die Orientieru­ng vor der Zuwanderun­g, die Erstintegr­ation kurz nach der Ankunft, die Einglieder­ung, das Zusammenwa­chsen mit der einheimisc­hen Gesellscha­ft und schließlic­h das Erreichen eines dauerhafte­n Zusammenha­lts. Die Gestaltung der ersten Phase liegt nun vor. Anfang März soll das Vorhaben beim 11. Integratio­nsgipfel der Bundeskanz­lerin vorgestell­t werden.

Widmann-Mauz verwies darauf, dass man die ganze Integratio­nsexpertis­e des Landes nutzen wolle. „Hier arbeiten Bund, Länder und Kommunen im Schultersc­hluss mit der Zivilgesel­lschaft“, sagte die CDU-Politikeri­n. Insgesamt seien es mehr als 300 Akteure, darunter 75 Migranteno­rganisatio­nen. „Unser Ansatz: Wir reden miteinande­r, nicht übereinand­er.“Der Aktionspla­n Migration flankiert das Fachkräfte­einwanderu­ngsgesetz, das am 1. März 2020 in Kraft treten wird. „Deutschlan­d muss für Fachkräfte aus dem Ausland attraktive­r werden“, heißt es auch im Aktionspla­n.

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