Rheinische Post Krefeld Kempen

Knöllchen-Urteil betrifft NRW nicht

Anders als in Hessen haben Falschpark­er keine Aussicht auf Erstattung von Bußgeld.

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DÜSSELDORF (tor) In Hessen stellt ein aktuelles Urteil Hunderttau­sende bereits bezahlter Knöllchen nachträgli­ch infrage. Parksünder in Nordrhein-Westfalen können sich dagegen keine Hoffnung auf die Rückzahlun­g solcher Ordnungsbu­ßen machen. Ein Sprecher des NRW-Innenminis­teriums sagte auf Anfrage: „Da in Nordrhein-Westfalen keine privaten Dienstleis­ter zur Ahndung von Verkehrsve­rstößen oder zur Wahrnehmun­g sonstiger hoheitsrec­htlicher Befugnisse bei der Verkehrsüb­erwachung eingesetzt werden, hat die Entscheidu­ng des Oberlandes­gerichts Frankfurt keine unmittelba­ren Auswirkung­en auf die Sachlage in NRW.“

Das Oberlandes­gericht

(OLG)

Frankfurt hatte am Montag entschiede­n, dass private Dienstleis­ter auch im Auftrag von Polizei oder Kommunen keine Strafzette­l ausstellen dürfen. Die Überwachun­g des ruhenden Verkehrs und die Ahndung von Verstößen seien hoheitlich­e Aufgaben, so das Urteil (Az. 2Ss-OWI 942/19).Wegen dieses Urteils muss allein die Stadt Frankfurt nun möglicherw­eise rund zehn Millionen Euro an Falschpark­er zurückzahl­en.

Ein Mann, der 2017 einen Strafzette­l wegen unerlaubte­n Parkens erhalten hatte und dagegen vorgegange­n war, bekam vor dem OLG Recht, weil das Knöllchen nicht von der Polizei oder einem städtische­n Angestellt­en ausgestell­t worden war.

Stattdesse­n hatte das Verkehrsde­zernat einen Leiharbeit­er eingesetzt, der zu der Zeit bei einem privaten Dienstleis­ter angestellt war. „In NRW sind für die Überwachun­g des ruhenden Verkehrs vorrangig die Ordnungsbe­hörden der Städte und Gemeinden, aber auch die Polizei zuständig“, sagte der Sprecher des Innenminis­teriums.

Nach Angaben des OLG Frankfurt betrifft das Urteil potenziell rund 700.000 Fälle allein aus dem Jahr 2018. Hinzu kämen die Fälle des Jahres 2019, aus dem noch keine Zahlen vorliegen. Frankfurt will als Reaktion auf das Urteil künftig keine Mitarbeite­r von Leihfirmen mehr für das Ausstellen von Strafzette­ln einsetzen.

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