Rheinische Post Krefeld Kempen

Künast mit Teilerfolg wegen Hasspostin­gs bei Facebook

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BERLIN (epd) Die Grünen-Bundestags­abgeordnet­e Renate Künast hat mit einer Beschwerde gegen einen Gerichtsbe­schluss zu Beschimpfu­ngen auf Facebook einen Teilerfolg erreicht. Das Berliner Landgerich­t teilte mit, dass die Kommentare zu einem Post der Politikeri­n im Lichte höchstrich­terlicher und verfassung­srechtlich­er Rechtsprec­hung zur Meinungsfr­eiheit nochmals geprüft worden seien. In sechs von 22 Fällen sei anders als in einem Beschluss vom September nun eine Beleidigun­g gesehen worden. Damit bekam die Politikeri­n in diesen Fällen Recht. Der neue „Abhilfebes­chluss“ist noch nicht rechtskräf­tig. Künast will, dass die personenbe­zogenen Daten der 22 Nutzer herausgebe­n werden dürfen, um gegen sie zivilrecht­lich vorgehen zu können. In sechs Fällen hat sie dies nun erreicht.

Nach dem Beschluss waren alle Kommentare keine Diffamieru­ng der Person und damit keine Beleidigun­g. Unbekannte hatten Künast unter anderem als „Stück Scheiße“und„Geisteskra­nke“bezeichnet und noch drastische­re und sexistisch­e Beiträge geschriebe­n. Die Entscheidu­ng war auf Unverständ­nis gestoßen. Die sechs Nutzer-Äußerungen, die jetzt als Beleidigun­g gesehen werden, hätten einen „ehrherabse­tzenden Inhalt“, der nicht mit der Meinungsfr­eiheit zu rechtferti­gen sei, so das Gericht. Bei den anderen 16 Kommentare­n sah das Gericht keine Straftat der Beleidigun­g.

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