Rheinische Post Krefeld Kempen
Künast mit Teilerfolg wegen Hasspostings bei Facebook
BERLIN (epd) Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Renate Künast hat mit einer Beschwerde gegen einen Gerichtsbeschluss zu Beschimpfungen auf Facebook einen Teilerfolg erreicht. Das Berliner Landgericht teilte mit, dass die Kommentare zu einem Post der Politikerin im Lichte höchstrichterlicher und verfassungsrechtlicher Rechtsprechung zur Meinungsfreiheit nochmals geprüft worden seien. In sechs von 22 Fällen sei anders als in einem Beschluss vom September nun eine Beleidigung gesehen worden. Damit bekam die Politikerin in diesen Fällen Recht. Der neue „Abhilfebeschluss“ist noch nicht rechtskräftig. Künast will, dass die personenbezogenen Daten der 22 Nutzer herausgeben werden dürfen, um gegen sie zivilrechtlich vorgehen zu können. In sechs Fällen hat sie dies nun erreicht.
Nach dem Beschluss waren alle Kommentare keine Diffamierung der Person und damit keine Beleidigung. Unbekannte hatten Künast unter anderem als „Stück Scheiße“und„Geisteskranke“bezeichnet und noch drastischere und sexistische Beiträge geschrieben. Die Entscheidung war auf Unverständnis gestoßen. Die sechs Nutzer-Äußerungen, die jetzt als Beleidigung gesehen werden, hätten einen „ehrherabsetzenden Inhalt“, der nicht mit der Meinungsfreiheit zu rechtfertigen sei, so das Gericht. Bei den anderen 16 Kommentaren sah das Gericht keine Straftat der Beleidigung.