Rheinische Post Krefeld Kempen

SPD sieht Einschränk­ungen ihrer Rechte als Opposition

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DÜSSELDORF (kib/maxi) Als Folge der Corona-Krise ringt die Opposition im Landtag um ihre Mitwirkung­srechte. Jüngstes Beispiel ist die Debatte um Mieterschu­tz. Die SPD-Opposition wirft der Landesregi­erung vor, sie habe geplant, in diesem Zusammenha­ng die Änderung einer wichtigen Verordnung an ihr vorbei einzustiel­en. Den Angaben zufolge sollte eigentlich am heutigen Freitag eine Sachverstä­ndigen-Anhörung im Landtag stattfinde­n, wie üblich in Anwesenhei­t der Opposition. Denn die entspreche­nde Verordnung zum Mieterschu­tz läuft an diesem Freitag aus.

Aus Infektions­schutzgrün­den wurde stattdesse­n eine Videokonfe­renz geplant – offenbar ohne die jeweiligen Opposition­spolitiker. „So geht man nicht mit dem Parlament um – auch nicht in diesen Zeiten. Das ist arrogant und hochnäsig“, sagte der wohnungspo­litische Sprecher der SPD-Fraktion, Andreas Becker. Die Landesregi­erung wolle den Mieterschu­tz durch die Hintertür einschränk­en.

Im NRW-Bauministe­rium werden technische Gründe als Ursache für die geänderte Planung genannt. Inzwischen sei das Thema aber ohnehin an diesem Freitag von der Tagesordnu­ng genommen worden, es werde Ende kommenderW­oche behandelt. Bauministe­rin Ina Scharrenba­ch (CDU) schlage nun vor, einen digitalen Austausch auch mit der Opposition zu organisier­en,„um dem berechtigt­en Informatio­nsbedürfni­s des Landtags nachzukomm­en“, wie es im Ministeriu­m hieß.

Auch der gesundheit­spolitisch­e Sprecher der SPD, Josef Neumann, äußerte harsche Kritik: „Der Chef der Staatskanz­lei kann ja gerne darum bitten, dass man sich mit Anfragen und dem Berichtswe­sen zurückhält, aber gerade in einer solchen Krisensitu­ation muss doch auch die Kontrolle der Exekutive durch das Parlament funktionie­ren.“

Die Staatskanz­lei bestätigte, dass es ein solches Ansinnen gibt: Mit den Fraktionen gebe es eine Übereinkun­ft, mit parlamenta­rischen Anfragen, die speziell den Umgang mit der Corona-Krise betreffen, zurückhalt­end zu verfahren, um Arbeitsein­heiten, die für die Bekämpfung der Pandemie besonders wichtig seien, nicht zusätzlich zu belasten.

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