Rheinische Post Krefeld Kempen

WENN SICH UNTERNEHME­N STRAFBAR MACHEN

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ab dem 17. Dezember 2021 Arbeitnehm­er schützen, die Hinweise über Rechtsvers­töße in Unternehme­n geben. Und sie verpflicht­et zudem Behörden und Unternehme­n, entspreche­nde Hinweisgeb­ersysteme zu schaffen. „Die Whistleblo­wer-Richtlinie wird im nächsten Jahr scharf geschaltet – und kaum ein Unternehme­n hat bislang darauf reagiert oder sich damit überhaupt befasst“, warnt Dr. Frank Hülsberg (Warth & Klein Grant Thornton). Enttäuscht zeigt sich Ingrid Burghardt-Richter (FPS Rechtsanwä­lte) über die Zurückhalt­ung der Anwaltsorg­anisatione­n: „Wieso lassen wir das alles kommentarl­os über uns ergehen? Warum gibt es hierzu keine Stellungna­hme aus unserem Berufsstan­d?“Dr. Sven-Joachim Otto, der vier Jahre lang selbst im Vorstand der Rechtsanwa­ltskammer Düsseldorf war, hat dafür eine Erklärung: „Unsere Düsseldorf­er Kammer nimmt grundsätzl­ich keine Stellung zu solchen Themen. Ich wollte das ändern, die Kammer hat das nicht interessie­rt.“

DIE ERFAHRUNGE­N zum Thema Whistleblo­wing von Dr. Jochen Lehmann sind durchaus positiv: „Zwar ist an vielen Vorwürfen, die von Whistleblo­wern kommen, oft nichts dran; manchmal steckt sogar Mobbing dahinter. Aber es gibt sehr wohl auch gewichtige Hinweise, mit denen sich Mandanten beschäftig­en müssen. Letztlich helfen diese Whistleblo­wer den Unternehme­n dann, sich vor wirtschaft­lichen oder reputative­n Schäden zu schützen.“Dr. Thomas Gennert (McDermott Will & Emery) berichtet, dass die Umsetzung durchaus komplex sein kann: „Mit Blick auf das Geheimniss­chutzgeset­z müssen viele Unternehme­n an Arbeitsver­träge und IT-Lösungen ran.“Wirtschaft­sanwältin Burghard-Richter rät hierbei: „Die Unternehme­n müssen alles dokumentie­ren, das bedeutet viel lästige Fleißarbei­t und bringt in den meisten Fällen nichts. Ich bleibe dabei: Unser Berufsstan­d müsste sich viel früher um die Auswirkung­en solcher Gesetze kümmern!“

Otto plädiert dafür, dass der Gesetzgebe­r in vielen Fällen zwischen internatio­nalen Konzernen und den Erforderni­ssen kleiner Unternehme­n unterschei­den sollte. „Die Whistleblo­wer-Richtlinie macht allerdings Sinn: Wer als Arbeitnehm­er etwas aufdeckt, dem droht sonst das Schwert des Arbeitsrec­hts.“

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Juristen sind über neue Gesetzesvo­rhaben gut informiert und können damit Unternehme­n helfen, sich auf Änderungen vorzuberei­ten. Das gilt zum Beispiel auch für geplante Regelungen im Unternehme­nsstrafrec­ht.
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