Rheinische Post Krefeld Kempen
WENN SICH UNTERNEHMEN STRAFBAR MACHEN
ab dem 17. Dezember 2021 Arbeitnehmer schützen, die Hinweise über Rechtsverstöße in Unternehmen geben. Und sie verpflichtet zudem Behörden und Unternehmen, entsprechende Hinweisgebersysteme zu schaffen. „Die Whistleblower-Richtlinie wird im nächsten Jahr scharf geschaltet – und kaum ein Unternehmen hat bislang darauf reagiert oder sich damit überhaupt befasst“, warnt Dr. Frank Hülsberg (Warth & Klein Grant Thornton). Enttäuscht zeigt sich Ingrid Burghardt-Richter (FPS Rechtsanwälte) über die Zurückhaltung der Anwaltsorganisationen: „Wieso lassen wir das alles kommentarlos über uns ergehen? Warum gibt es hierzu keine Stellungnahme aus unserem Berufsstand?“Dr. Sven-Joachim Otto, der vier Jahre lang selbst im Vorstand der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf war, hat dafür eine Erklärung: „Unsere Düsseldorfer Kammer nimmt grundsätzlich keine Stellung zu solchen Themen. Ich wollte das ändern, die Kammer hat das nicht interessiert.“
DIE ERFAHRUNGEN zum Thema Whistleblowing von Dr. Jochen Lehmann sind durchaus positiv: „Zwar ist an vielen Vorwürfen, die von Whistleblowern kommen, oft nichts dran; manchmal steckt sogar Mobbing dahinter. Aber es gibt sehr wohl auch gewichtige Hinweise, mit denen sich Mandanten beschäftigen müssen. Letztlich helfen diese Whistleblower den Unternehmen dann, sich vor wirtschaftlichen oder reputativen Schäden zu schützen.“Dr. Thomas Gennert (McDermott Will & Emery) berichtet, dass die Umsetzung durchaus komplex sein kann: „Mit Blick auf das Geheimnisschutzgesetz müssen viele Unternehmen an Arbeitsverträge und IT-Lösungen ran.“Wirtschaftsanwältin Burghard-Richter rät hierbei: „Die Unternehmen müssen alles dokumentieren, das bedeutet viel lästige Fleißarbeit und bringt in den meisten Fällen nichts. Ich bleibe dabei: Unser Berufsstand müsste sich viel früher um die Auswirkungen solcher Gesetze kümmern!“
Otto plädiert dafür, dass der Gesetzgeber in vielen Fällen zwischen internationalen Konzernen und den Erfordernissen kleiner Unternehmen unterscheiden sollte. „Die Whistleblower-Richtlinie macht allerdings Sinn: Wer als Arbeitnehmer etwas aufdeckt, dem droht sonst das Schwert des Arbeitsrechts.“