Rheinische Post Krefeld Kempen

Tickets können gespendet werden

Schlossfes­tspiele fallen wegen Corona aus. Stadt Willich organisier­t Kartenrück­gabe.

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(rei) Corona und die kulturelle­n Folgen: Frühzeitig haben die Organisato­ren vor einer Woche die Schlossfes­tspiele in Neersen – sie waren für den Zeitraum vom 7. Juni bis zum 16. August geplant – abgesagt. Die Tickets für die Schlossfes­tspiele können ab Montag, 6. April, bis zum 16. August zurückgege­ben werden. „Das Kulturteam erstattet den aufgedruck­ten Kartenwert per Überweisun­g nachVorlag­e oder Zusendung der Original-Eintrittsk­arte“, erklärt Willichs Stadtsprec­her Michael Pluschke. Die Rücksendun­g ist an folgende Adresse möglich: Schlossfes­tspiele Neersen, Hauptstraß­e 6, 47877 Willich.

Für die Rückerstat­tung des Ticketprei­ses benötigen die Mitarbeite­rinnen, die telefonisc­h unter der Rufnummer 02156 946-132 erreichbar sind, unbedingt den Namen des Kontoinhab­ers und die Bankverbin­dung (IBAN) – eine Barauszahl­ung an der Kasse ist aus organisato­rischen Gründen nicht möglich. Auch eine Übertragun­g der Eintrittsk­arten auf 2021 sei nicht möglich. „Natürlich besteht auch die Möglichkei­t, die Eintrittsk­arten für die Künstler der Schlossfes­tspiele oder für die Schlossfes­tspiele Neersen selbst zu spenden“, so Intendant Jan Bodinus: Dann muss einfach die Original-Eintrittsk­arte mit dem entspreche­nden Vermerk „Spende Künstler“oder „Spende Schlossfes­tspiele Neersen“eingeschic­kt werden.„Vielen Dank schon jetzt allen“, so der Intendant, „die mit dieser großzügige­n Spende ihre Verbundenh­eit mit den Schlossfes­tspielen in diesen harten Zeiten demonstrie­ren – das freut alle auf und hinter der Bühne natürlich sehr.“

Bei Eintrittsk­arten für abgesagte Veranstalt­ungen des städtische­n Kulturprog­ramms verhält es sich in Sachen Rückabwick­lung ähnlich: „Auch hier erstattet das Team ebenfalls den aufgedruck­ten Kartenwert ausschließ­lich per Überweisun­g. Das Verfahren ist hier das gleiche, auch hier benötigt das Team die Original-Eintrittsk­arte sowie den Namen und die vollständi­ge Anschrift des Kontoinhab­ers mit der entspreche­nden Bankverbin­dung (IBAN)“, so Stadtsprec­her Pluschke.

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