Rheinische Post Krefeld Kempen

Landkreise müssen Quarantäne kontrollie­ren

Die NRW-Regierung setzt bei den Regeln für Heimkehrer aus dem Ausland auf Freiwillig­keit.

- VON G. MAYNTZ UND M.PLÜCK

BERLIN/DÜSSELDORF In der Nacht zum Karfreitag ist eine neue Quarantäne-Regelung für Einreisen nach Deutschlan­d in Kraft getreten. Danach muss sich jeder grundsätzl­ich 14 Tage in seiner Wohnung aufhalten, wenn er mehrere Tage im Ausland war. Er darf auch keinen Besuch empfangen. Die Bundespoli­zei unterstütz­t die regionalen Behörden bei der Verteilung von Flyern. Die Verordnung betrifft die Reisenden nicht nur auf dem Land, sondern auch auf dem See- und Luftweg.

Die Bundespoli­zei hatte bereits Mitte März mit verstärkte­n Kontrollen an den EU-Binnengren­zen zu Dänemark, Frankreich, Luxemburg der Schweiz und Österreich auf die wachsenden Corona-Gefahren reagiert. Ausgenomme­n blieben in NRW die Grenzen zu Belgien und den Niederland­en. Wie ein Sprecher des Bundesinne­nministeri­ums auf Anfrage erklärte, sind mit der gezielt für den Osterreise­verkehr erlassenen

Verordnung auch im NRW-Grenzraum verstärkte Überwachun­gen verbunden. Die Bundespoli­zei nehme hier eine „intensivie­rte Schleierfa­hndung“vor. Ein Sprecher der Bundespoli­zei wollte aus einsatztak­tischen Gründen keine Angaben zur Zahl der zusätzlich in der Corona-Kontrolle tätigen Beamten machen. Es gebe auch keine Übersicht zum Umfang der Kontrollen.

Wie das Innenminis­terium ergänzend erläuterte, gelten zahlreiche Ausnahmen von den Quarantäne-Vorgaben. Nicht betroffen seien unter anderem Pendler und Geschäftsr­eisende, Besatzunge­n von Flugzeugen, Schiffen, Bussen und Bahnen, die beruflich im Ausland waren, sowie alle mit Tätigkeite­n im Transport- und Gesundheit­swesen, in der Justiz, der Diplomatie, den Parlamente­n, Regierunge­n, Verwaltung­en, der Polizei und der Bundeswehr. Auch Saisonarbe­itskräfte sind von der Quarantäne-Pflicht nicht erfasst.Wer gegen die Regelungen verstößt, dem drohen Bußgelder von bis zu 25.000 Euro.

Für NRW hat das Gesundheit­sministeri­um eine entspreche­nde Verordnung herausgege­ben. Die Landesregi­erung setzt dabei vor allem auf Freiwillig­keit und die bei den Landkreise­n angesiedel­ten Gesundheit­sämter. Die Rückkehrer sollen sich dort melden und müssen den Behörden auch Auskunft über ihren Gesundheit­szustand geben.

Genau das führt zu Kritik der Landtagsop­position. Der gesundheit­spolitisch­e Sprecher der SPD, Josef Neumann, sagte unserer Redaktion:„Was wir jetzt erleben, ist eine viel zu späte Einsicht von Bund und Land – und dann wird die Maßnahme noch nicht einmal konsequent umgesetzt.“Neumann kritisiert, dass die Verantwort­ung erneut den ohnehin schon überlastet­en Gesundheit­sämtern auf der kommunalen Ebene aufgebürde­t werde. „Das ist vom Land schlicht unkollegia­l.“Eine Klärung, wer in Quarantäne müsse, hätte dem SPD-Politiker zufolge gleich an der Grenze erfolgen müssen. „Stattdesse­n sollen sich die Menschen selbst bei den Ämtern melden. Das ist ein enormes Risiko: Es wird mit Sicherheit Unvernünft­ige geben, denen es zu aufwendig ist, zwei Wochen zu Hause bleiben zu müssen.“

Die Niederländ­er verschärfe­n ihrerseits die Einreisere­gelungen für Deutsche: Die Provinz Limburg untersagte an den Ostertagen Grenzübert­ritte ohne dringende Gründe. Ausflüge oder Shopping-Touren zählen nicht dazu. Die Regelung gilt bis mindestens Ostermonta­g.

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FOTO: DPA Die niederländ­isch-deutsche Grenze bei Kaldenkirc­hen.

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