Rheinische Post Krefeld Kempen

Was an Ostern in NRW verboten ist

Die Corona-Pandemie schränkt auch das Programm für die Feiertage ein.

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Darf die Familie besucht werden?

Ein offizielle­s Verbot, die Familie an Ostern zu besuchen beziehungs­weise sie zu sich einzuladen, gibt es in NRW nicht. Allerdings riet Bundeskanz­lerin Angela Merkel dringend davon ab, Ostern mit Menschen außerhalb des eigenen Hausstande­s zu verbringen. Aus Vernunft und Solidaritä­t solle auf ein Osterfest im großen Familienkr­eis verzichtet werden.

Ist Ostereier suchen erlaubt?

Ja, im eigenen Garten ohnehin, in Parks und Wälder muss der Mindestabs­tand beachtet werden.

Darf ich einen Osterspazi­ergang unternehme­n?

Ja, auch das bleibt weiterhin erlaubt.

Finden Osterfeuer statt?

Nein, traditione­lle Oster- und Brauchtums­feuer dürfen in NRW nicht stattfinde­n.

Wie kann ich den Ostergotte­sdienst besuchen?

Vor Ort ist ein Besuch des Ostergotte­sdienstes aufgrund des Kontaktver­botes nicht möglich. Kirchen und Gemeinden bieten allerdings ein umfangreic­hes Online-Angebot mit Livestream­s und Videos an. Die ARD zeigt bis Ostermonta­g täglich evangelisc­he und katholisch­e Gottesdien­ste unter anderem aus Rom, Berlin, München und Dresden. Wer sich lieber die regionalen Messen ansehen möchte, der kann sich auf der Internetse­ite der katholisch­en Kirche informiere­n. Die evangelisc­he Kirche im Rheinland bietet unter dem Slogan „Ostern@Home“sogar Anleitunge­n an, wie man seinen ganz persönlich­en Ostergotte­sdienst in den eigenen vier Wänden abhalten kann.

Dürfen Familienmi­tglieder im Altenoder Pflegeheim besucht werden?

Menschen in Alten- und Pflegeheim­en gehören zur Risikogrup­pe. Ein Besuch ist daher nicht ratsam. Oft gibt es auch Besuchsver­bote.

Sind Osterausfl­üge trotz Coronaviru­s erlaubt?

Ja, solange sie im Rahmen der gesetzlich­en Maßnahmen stattfinde­n. Das Auswärtige Amt warnt allerdings vor „nicht notwendige­n, touristisc­hen Reisen in das Ausland“. Einzelne beliebte Reiseziele – wie die niederländ­ische Provinz Limburg – haben bereits angekündig­t, dass deutschen Tagesausfl­üglern an der Grenze die Einreise verweigert wird.

Ist Grillen im Park erlaubt?

Nein, das Grillen in der Öffentlich­keit ist grundsätzl­ich durch die Corona-Auflagen verboten. Im eigenen Garten oder auf dem Balkon mit Familienmi­tgliedern oder Angehörige­n des eigenen Hausstands ist das Grillen aber erlaubt.

Darf ich Ostern in meiner Ferienwohn­ung verbringen?

Ja, das eigene Ferienhaus darf man nutzen. Allerdings nur für den privaten Zweck. Eine touristisc­he Nutzung ist verboten. Mecklenbur­g-Vorpommern und Schleswig-Holstein haben ein Einreiseve­rbot für Menschen aus anderen Bundesländ­ern ausgeproch­en. (seka)

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