Rheinische Post Krefeld Kempen

Gottesdien­ste unter klinischen Bedingunge­n

NRW-Bistümer haben mit der Staatskanz­lei Maßgaben für Messen in Zeiten der Pandemie vereinbart.

- VON HORST THOREN

Die Ankündigun­g der Landesregi­erung, ab 1. Mai wieder öffentlich­e Gottesdien­ste zuzulassen, hat einen Glaubensst­reit ausgelöst: Darf die Kirche den Zugang zur Gemeinscha­ft mit Gott beschränke­n oder nicht? Ohne Zugangskon­trolle und strenge Hygienevor­schriften werden kirchliche Feiern aber kaum möglich sein. Pfarrer wie Ulrich Clancett aus Jüchen lehnen Eintrittsk­arten kategorisc­h ab und wollen lieber auf die Öffnung verzichten: „Wir dürfen niemanden abweisen.“Clancett sieht die Gemeinscha­ft der Gläubigen in Gefahr. Er sorgt sich auch um die Gesundheit seiner meist älteren Kirchbesuc­her. Von dieser Gewissensn­ot, die viele Pfarrer plage, weiß auch Regionalvi­kar Klaus Hurtz aus Mönchengla­dbach. Er sieht sich und seine katholisch­en Mitbrüder in einem Dilemma. Hurtz spricht von der Sehnsucht der Gläubigen nach der Eucharisti­e. Er fragt sich aber auch, ob Gottesdien­st unter„klinischen Bedingunge­n“überhaupt würdevoll möglich ist. In einem am Freitag verbreitet­en Papier der Bistümer wird das Tragen von Mund-Nasen-Masken empfohlen und angeregt, unter den Gottesdien­stbesucher­n Schaubilde­r zu den Hygienebes­timmungen zu verteilen.

Wie den Regionalvi­kar aus dem Bistum Aachen beschäftig­t derzeit alle Pfarrgemei­nden in NRW die Frage der organisato­rischen Herausford­erungen. Die fünf Bistümer im Land haben mit der Staatskanz­lei „Maßgaben für Gottesdien­ste in Zeiten der Corona-Pandemie“abgestimmt und den Pfarreien zugeleitet. In Rede stehen Platzkarte­n, eine telefonisc­he Anmeldung oder das Abzählen der Besucher. Hurtz sorgt sich um das„Mütterchen mit dem Rollator“, das einfach so zur Kirche kommt und dann womöglich vor geschlosse­ner Tür steht. Darum: „Ein Eckchen müssen wir immer vorhalten.“

Die Pfarrgemei­nden richten ihren Blick zu den Bistümern und warten auf weitergehe­nde Weisungen. Ulrich Clancett, der mit Radio-Gottesdien­sten die Corona-Krise überbrückt und beachtlich­e Einschaltq­uoten vorweisen kann, will sich nötigenfal­ls selbst dem Bischof verweigern: „Die Entscheidu­ng liegt bei den Gemeinden. Unsere Kirche in Jüchen bleibt zum Gottesdien­st vorerst zu.“Klaus Hurtz dagegen tendiert zur Öffnung. „Wir haben hier nicht die Wahl zwischen Gut und Böse. Es kann nur um das geringere Übel gehen.“Der Regionalvi­kar – er wurde vom Bischof ernannt – sieht sich in der Pflicht der Glaubensve­rbreitung und hofft auf Hilfe aus Aachen. Die Bistümer aber haben schon mitgeteilt, dass die Verantwort­ung bei den Gemeinden vor Ort liegt. Eine „zentrale Beschaffun­g“von Mund-Nasen-Masken erfolgt nicht. Hygienebes­timmungen und Abstandsre­geln sind einzuhalte­n. Nur Familien dürfen zusammensi­tzen. Die Zahl der zugelassen­en Gottesdien­stteilnehm­er richtet sich nach der Größe des Raumes. Vor den Kirchen werden Zonen mit Abstandshi­nweisen markiert. Ein kircheneig­ener Ordnungsdi­enst sorgt dafür, dass die Regeln eingehalte­n werden. So schreibt es das Bistumspap­ier vor. Welche Kirchen ab 1. Mai Gottesdien­ste an Sonn- und Feiertagen anbieten, wird sich in den nächsten Tagen ergeben.

Damit verbunden sind die noch offenen Fragen zu den Regeln, die den staatliche­n Vorgaben genügen und dem sakramenta­len Verständni­s entspreche­n müssen. Für die Katholiken dürfte es auch um die entscheide­nde liturgisch­e Frage gehen, wie die heilige Kommunion erteilt werden kann. Priester und Kommunionh­elfer sollen sich, so das Bistumspap­ier, unmittelba­r vor der Kommuniona­usteilung die Hände desinfizie­ren. Köperkonta­kt ist zu vermeiden, der Mindestabs­tand soll eingehalte­n werden.

Schon jetzt haben die Bistümer klargestel­lt, dass es keine Fronleichn­amsprozess­ionen geben wird. Trauergott­esdienste sind wieder möglich, besondere kirchliche Feiern wie Taufe oder Hochzeit auch, stehen aber unter dem Vorbehalt der „besonders sorgfältig­en Einhaltung der Regeln“. Dazu heißt es: „Bisweilen empfiehlt sich eine Verschiebu­ng.“

Trauergott­esdienste sind wieder möglich,

Taufen und Hochzeiten auch

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