Rheinische Post Krefeld Kempen

Was ab Montag im Einzelhand­el gilt

- VON GEORG WINTERS

In der kommenden Woche dürfen auch größere Geschäfte wieder öffnen, wenn sie ihre Verkaufsfl­äche auf höchstens 800 Quadratmet­er begrenzen. Einkaufen geht nicht mehr ohne Schutzmask­e. Ein Überblick über die geltenden Regeln.

Seit Montag gelten erste Lockerunge­n im nordrhein-westfälisc­hen Einzelhand­el. Die Bilanz der Händler für die vergangene­n Tage fällt bescheiden aus. Auch in anderen Bundesländ­ern, in denen die Regelungen teilweise anders sind. „Die Erlöse bleiben weit hinter den Vorjahresw­erten zurück“, teilte der Handelsver­band Deutschlan­d (HDE) nach einer bundesweit­en Befragung von 767 Handelsunt­ernehmen am Freitag mit.

Nach Angaben desVerband­es werden nur durchschni­ttlich 40 Prozent „des normalen Geschäftsv­olumens“erreicht.“HDE-Hauptgesch­äftsführer Stefan Genth beziffert den Schaden im Non-Food-Handel seit dem Shutdown vor gut einem Monat auf 30 Milliarden Euro. Ob sich das Bild in der kommenden Woche ändern wird? Zumindest wächst auch in Nordrhein-Westfalen die Zahl derer, die öffnen dürfen, noch einmal deutlich. Ein Überblick über das, was ab Montag im NRW-Einzelhand­el gilt:

Größe Öffnen dürfen alle Einzelhänd­ler, die ihreWaren auf maximal 800 Quadratmet­er Verkaufsfl­äche anbieten. Bisher galt die Erlaubnis nur für jene, bei denen die 800 Quadratmet­er explizit ausgewiese­n waren, dazu auch für Auto-, Fahrrad- und Buchhändle­r sowie für Möbel- und Babyfachge­schäfte, die in Nordrhein-Westfalen eine Sondererla­ubnis bekamen.

Nun dürfen auch jene öffnen, die ihre Verkaufsfl­ächen auf die zugelassen­e Maximalflä­che beschränke­n. Dazu gehören beispielsw­eise Warenhäuse­r, die ihre Produkte ja meist über mehrere Etagen hinweg anbieten. Wie sie die Begrenzung hinbekomme­n, bleibt ihnen überlassen. Als gängige Variante gilt die Schließung ganzer Etagen.

Zusatzrege­ln In Ladenlokal­en muss pro Kunde eine Verkaufsfl­äche von zehn Quadratmet­er vorgesehen sein. Außerdem müssen geeignete Vorkehrung­en für die Hygiene getroffen werden, es muss eine Zutrittsst­euerung geben, und es dürfen in den Wartegrupp­en vor dem Ladenlokal wenigstens 1,5 Quadratmet­er Abstand sein.

Sonntagsöf­fnung „Geschäfte des Einzelhand­els für Lebensmitt­el, Wochenmärk­te, Abhol- und Lieferdien­ste sowie Geschäfte des Großhandel­s dürfen über die bestehende­n gesetzlich­en Regelungen hinaus an Sonn- und Feiertagen von 13 bis 18 Uhr öffnen“, heißt es in der Schutzvero­rdnung des Landes. Für den kommenden Freitag gilt das nicht. Am 1. Mai, dem sogenannte­n Tag der Arbeit, bleiben die Geschäfte geschlosse­n. Und in Anspruch genommen wird es eh kaum.

Gaststätte­n Restaurant­s, Imbissgesc­häfte, Kneipen und Cafés bleiben geschlosse­n. Es sei denn, sie beliefern Kunden und halten dabei Mindestabs­tände und Hygienevor­schriften ein. Am Verkaufsst­and der Eisdiele darf man auch ein Eis kaufen, aber das dann nicht in einem Umkreis von 50 Metern um die Eisdiele essen.

Metro Der Düsseldorf­er Handelskon­zern, bei dem eigentlich nur Gewerbetre­ibende einkaufen dürfen, hat seine Tore nach einer Genehmigun­g durch das nordrhein-westfälisc­he Landesbaum­inisterium für alle Verbrauche­r geöffnet. Das gilt vorerst bis zum 3. Mai. Der Konzern betreibt in NRW 18 Großmärkte, unter anderem in Duisburg, Düsseldorf, Köln, Krefeld, Leverkusen, Neuss, Würselen und Düren.

Maskenpfli­cht Wer ab Montag einkaufen will, kann das nur noch mit Schutzmask­e tun. Oder mit „Mund-Nase-Bedeckung“, wie es in der NRW-Verordnung heißt. Die Tragepflic­ht gilt nicht nur in den Läden, sondern auch auf Wochenmärk­ten, in Einkaufsze­ntren, Shopping Malls und Outlet-Centern. Wer sich beim Italiener eine Pizza holt oder sich im Getränkema­rkt versorgen will, kommt um die Maske auch nicht herum. Genau so wenig wie im Verkaufsra­um beim Handwerker.

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FOTO: ANDREAS ENDERMANN Auch auf Wochenmärk­ten (hier der Carlsplatz in Düsseldorf) gilt künftig die Maskenpfli­cht

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