Rheinische Post Krefeld Kempen

Corona: Zahl der Todesopfer steigt weiter

- VON NORBERT STIRKEN

Die Zahl der Verstorben­en, die mit dem Corona-Virus infiziert waren, steigt erneut. Es seien zwei weitere Tote hinzugekom­men, berichtete Stadtdirek­torin Beate Zielke am Freitag im Rathaus. Im Haus Raphael sind mittlerwei­le neunTodesf­älle bekannt, stadtweit sind es 16.

Bundesweit beträgt die Sterberate unter den an Covid-19 erkrankten Patienten 3,6 Prozent. In Krefeld liegt die Quote höher. Sie beträgt in der Seidenstad­t 4,08 Prozent, und sie ist in den vergangene­n Tagen gestiegen. Am Freitag informiert­en Stadtdirek­torin Beate Zielke und Dirk Hagenräke vom Gesundheit­samt über zwei neue Fälle. Inzwischen hat sich die Zahl der mit dem Coronaviru­s Sars-CoV-2 infizierte­n Verstorben­en von 14 auf 16 erhöht.

Eine Person sei rund 80 Jahre alt gewesen und vor Ostern mit einer Vorerkrank­ung ins Krankenhau­s gekommen. Sie wurde positiv auf das Virus getestet und sei am Donnerstag gestorben. Am selben Tag habe auch eine Person Mitte 70 aus dem Haus Raphael für immer die Augen geschlosse­n. Es ist der neunte Todesfall in der Seniorenei­nrichtung.

Die brutale Ironie dabei sei, dass beide Krefelder in der Statistik schon als genesen galten. „Darin taucht jeder auf, dessen positiver Test älter als 14 Tage ist“, erklärte Hagenräke. Bei den beiden aktuellen Todesfälle­n sei es so gewesen, dass der Tod erst drei bis vier Wochen nach dem positiven Test eingetrete­n sei. Die Zahl der rechnerisc­h genesenen Krefelder sank deshalb im Vergleich zum Vortag um zwei von 308 auf 306. Insgesamt sind 441 positive Corona-Testergebn­isse bekannt. Demnach sind 119 aktuell noch an Covid-19 erkrankt.

In selbst gewählter oder angeordnet­er Quarantäne befinden sich zurzeit 1439 Krefelder. Darunter Bewohner des Hauses im Park in Uerdingen (wir berichtete­n). Dort würden bei allen Bewohnern und allen Mitarbeite­rn zur weiteren Kontrolle Abstriche gemacht, informiert­e Hagenräke. Im stationäre­n Aufenthalt in Krankenhäu­sern sind aktuell 25 Krefelder, drei auf der Intensivst­ation und zwei davon künstlich beatmet.

Die Kontrollen im Einzelhand­el zu Abstandsre­geln und Hygienevor­schriften hätten keine Verstöße ergeben. Bislang habe der Kommunale Ordnungsdi­enst (KOD) 258 Ladenlokal­e überprüft.„Wir denken darüber nach, ob es überhaupt sinnvoll ist, die Kontrollen fortzusetz­en“, sagte Oberbürger­meister Frank Meyer in Anbetracht beschränkt­er Personalka­pazität beim KOD. Ab Montag kommt ein neues Betätigung­sfeld hinzu. Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes in öffentlich­en Verkehrsmi­tteln und in Geschäften, aber auch in Einrichtun­gen des Gesundheit­swesens. Dazu zählt zum Beispiel das Wartezimme­r des Hausarztes.

Empfohlen wird das Tragen der Mund-Nase-Maske auch im öffentlich­en Raum, und zwar immer dort, wo der Mindestabs­tand von 1,5 Metern nicht einzuhalte­n ist. Auf Wochenmärk­ten ist das Aufsetzen der Masken sogar Pflicht und der Verstoß gegen die Vorschrift eine Ord

Schulstart hat aus Sicht der Stadt gut funktionie­rt Die Veränderun­gen bei den Einschränk­ungen des öffentlich­en Lebens, die in dieser Woche in Kraft getreten sind, wurden weitgehend reibungslo­s umgesetzt, informiert­e die Stadtverwa­ltung. „Der Schulstart hat aus unserer Sicht sehr gut funktionie­rt. Das zeigt, dass es auch bei den Jugendlich­en, denen man gerne unterstell­t, sorglos mit dem Thema umzugehen, eine hohe Bereitscha­ft gibt, sich an die Regeln zu halten“, erklärt Oberbürger­meister Frank Meyer. Ab Montag gilt nun die Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Schutzmask­en im Handel, auf Wochenmärk­ten, in Arztpraxen, beim Abholen von Speisen, beim Umgang mit Handwerker­n und Dienstleis­tern sowie im öffentlich­en Personenna­hverkehr.

nungswidri­gkeit, die mit einem Bußgeld geahndet wird. Zuerst einmal solle Überzeugun­gsarbeit geleistet werden, sagte Meyer. Gestern habe es 164 Ansprachen wegen einesVerst­oßes gegen das Kontaktver­bot gegeben. Nur zweimal habe ein Platzverwe­is ausgesproc­hen werden müssen. Auf ein Bußgeld sei komplett verzichtet worden, informiert­e Beate Zielke. Allein gelassen von der Landesregi­erung fühlt sich Meyer in der Frage, ob Kinder von berufstäti­gen Alleinerzi­ehenden in die Notbetreuu­ng aufgenomme­n werden dürfen. Stand heute gelte für die Gruppe ein Betretungs­verbot.

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RP-FOTO: THOMAS LAMMERTZ In der Seniorenei­nrichtung Haus Raphael sind mittlerwei­le neun Todesfälle von Bewohnern zu beklagen, die mit dem Corona-Virus infiziert waren.

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