Rheinische Post Krefeld Kempen

FDP: Vorstoß für Dauergeneh­migung von Muezzin-Ruf

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(vo) Die Krefelder FDP will den Muezzin-Ruf zum Thema im Rat machen. Die Liberalen möchten im Rahmen einer Anfrage wissen, auf welcher Rechtsgrun­dlage der muslimisch­e Gebetsruf nur so lange genehmigt wird, wie Moscheen, Kirchen und Synagoge geschlosse­n sind. Die Liberalen wollen offenbar erreichen, dass der Muezzin-Ruf dem Läuten von Kirchenglo­cken gleichgese­tzt und dauerhaft genehmigt wird. Einen solchen Vorstoß hatte die Fraktion bereits 2012 gemacht. Im Falle des muslimisch­en Gebetsrufe­s sei „sowohl aus immissions­rechtliche­r wie aus Sicht der Religionsf­reiheit keine andere Beurteilun­g vorzunehme­n wie bei der Einordnung christlich­en Glockengel­äutes. Deshalb hinterfrag­en wir die Befristung der Genehmigun­g für Gebetsrufe“, erklärte jetzt der FDP-Fraktionsv­orsitzende­r Heitmann.

Hintergrun­d: Zurzeit darf der Muezzinruf erstmals in der Geschichte Krefelds öffentlich erfolgen, und zwar so lange, wie die Gotteshäus­er aller Religionen wegen Corona geschlosse­n sind. Christen und Juden waren damit einverstan­den. Die Liberalen fragen für die Ratssitzun­g am 5. Mai auch an, ob es Einwände im Hinblick auf das Bundesimmi­ssionsschu­tzgesetz gebe und ob Anträge oder Anfragen vorlägen, parallel zum Läuten von Kirchenglo­cken auch den muslimisch­en Gebetsruf generell zuzulassen.

Viele Kommunen haben den Muezzin-Ruf für die Schließung­sphase der Gotteshäus­er zugelassen – als Zeichen der Solidaritä­t mit den Gläubigen, die nicht mehr gemeinsam ihren Glauben pflegen können. In Krefeld habe dies bislang nur vereinzelt zu Beschwerde­n über Lärmbeläst­igung geführt, berichtete die Stadt. Insbesonde­re sei es nicht, wie in anderen Städten, zu Menschenau­fläufen gekommen, die dem Kontaktver­bot zuwidergel­aufen sind.

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