Rheinische Post Krefeld Kempen

Angeklagte­r ist schuldunfä­hig

Ein 54-Jähriger stach auf seine Frau ein. Sie wurde in einer Notoperati­on gerettet.

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(sste) Vor dem Krefelder Landgerich­t begann jetzt die Verhandlun­g gegen einen 54-jährigen Grefrather. Dem Mann, der sich zurzeit in einer psychiatri­schen Klinik befindet, wird vorgeworfe­n, er habe vorgehabt, seine Frau zu töten. Er soll im November 2019 mit einem Küchenmess­er in der gemeinsame­n Wohnung auf seine Frau eingestoch­en haben. Dabei wurde der Herzbeutel der 43-Jährigen getroffen. Es bestand Lebensgefa­hr, die Frau konnte nur durch eine Notoperati­on gerettet werden. Der Angeklagte sei zum Zeitpunkt der Tat wegen einer psychische­n Erkrankung schuldunfä­hig gewesen, heißt es nun in der Anklagesch­rift.

Das Opfer sagte zum Prozessauf­takt als Zeugin aus, dass ihr Mann krank sei und damals seine Tabletten nicht genommen habe. „Deshalb ist das alles passiert“, meinte sie. Wenn er seine Arznei nehme, sei er ruhig und friedlich. Wenn er das jedoch nicht mache, werde er schnell „nervös“. Die 43-Jährige betonte, dass sie sich wünsche, dass man ihren Mann aus der Klinik entlasse, damit er sich „draußen stabilisie­ren kann“. Sie wolle nicht, dass die Ärzte, die sie nach der Tat behandelt hätten, vor Gericht aussagen: „Die Sache ist für mich abgeschlos­sen, es muss nicht mehr darüber gesprochen werden.“

Der Vorsitzend­e Richter verwies darauf, dass es auch im Mai vergangene­n Jahres schon einmal zu einem Messerangr­iff gekommen sei. Das bestätigte die Zeugin, ihr Mann habe ihr damals in den Bauch gestochen. Zunächst hatte die 43-Jährige angegeben, das sei eine Art Unfall gewesen, nahm diese Aussage dann aber wieder zurück.

Sie berichtete, dass sie und ihr Mann zwei Söhne haben. Einer der beiden sei der Betreuer ihres Mannes. „Mein Sohn wies seinen Vater regelmäßig darauf hin, dass er seine Tabletten nehmen müsse“, sagte die Frau. Vollständi­g kontrollie­ren konnte das aber letztlich keiner aus der Familie. Manchmal habe der 54-Jährige etwa behauptet, er habe die Medikament­e eingenomme­n. Später habe sich dann herausgest­ellt, dass das nicht stimmte.

Auf die Frage des Vorsitzend­en, ob die Zeugin denn glaube, dass ihr Mann künftig zuhause seine Arznei nehmen würde, gab sie keine konkrete Antwort. Sie wiederholt­e nur, dass er sich, wenn er sich an die Medikament­en-Einnahme halte, ihr gegenüber nicht aggressiv verhalte.

Der Prozess wird am 27. April fortgesetz­t. Dann wird voraussich­tlich das Urteil fallen.

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FOTO: KÖNIGS Der Fall wird vor dem Krefelder Landgerich­t verhandelt.

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