Rheinische Post Krefeld Kempen

Bei einem Unfall sicher helfen – trotz Corona

Alle im Straßenver­kehr sind verpflicht­et, Erste Hilfe zu leisten – ohne sich selbst in Gefahr zu bringen.

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(tmn) Auch wenn aktuell der Straßenver­kehr wegen Corona abnimmt. Unfälle können trotzdem passieren. Und alle Verkehrste­ilnehmer sind weiterhin verpflicht­et, Erste Hilfe zu leisten. Bei Unterlassu­ng drohen Strafen. Wie geht das bestmöglic­h, ohne sich unnötig in Gefahr zu bringen?

Die ersten, wichtigen Schritte zur Ersten Hilfe bei einem Verkehrsun­fall mit Verletzten bleiben gleich: Anhalten und nach der Absicherun­g der Unfallstel­le Polizei und Rettungswa­gen verständig­en. Und nicht nur in Corona-Zeiten gilt es dabei, Panik oder Hektik zu vermeiden. „Schildern Sie ruhig und Punkt für Punkt die Situation. Hektik hilft niemandem“, sagt Sören Heinze vom Auto Club Europa (ACE).

Beim direkten Kontakt ist es wichtig, dass Helfer sich und das Opfer so gut wie möglich schützen. Dazu eignen sich Einmalhand­schuhe und nach Möglichkei­t Mund- und Nasenschut­z. Das gründliche­Waschen der Hände, besser noch eine Desinfekti­on, nach der Hilfe sollte folgen. „Informiere­n Sie die Rettungskr­äfte möglichst genau über die geleistete­n Maßnahmen“, rät Heinze. „Sofern notwendig, begibt man sich selbst in ärztliche Obhut, um abzuklären, ob man sich mit dem Virus angesteckt haben könnten“.

Aber selbst in Gefahr bringen muss sich bei den Hilfeleist­ungen niemand.„Es gilt generell die individuel­le Abwägung, ob die Hilfeleist­ung zumutbar ist. Das ist individuel­l und situativ sehr unterschie­dlich“, erläutert ACE-Vertrauens­anwalt Matthias Siegert-Paar.„Kommt ein kerngesund­er 25-Jähriger zu einem verunfallt­en Jugendlich­en, kann beispielsw­eise Mund-zu-Mund-Beatmung zumutbar sein“, nennt der Rechtsanwa­lt ein Beispiel. „Ist der Helfende ein Mann Ende 70 mit multiplen Vorerkrank­ungen, sieht das unter Umständen anders aus.“Aber: Jedem sei es auf jeden Fall zuzumuten, etwa mit dem Handy den Rettungsdi­enst zu informiere­n.

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