Rheinische Post Krefeld Kempen

Hinterblie­bene haben Anspruch

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Auch Bestattung­skosten lassen sich unter bestimmten Voraussetz­ungen von der Steuer absetzen. Der Fiskus erkennt aber längst nicht alle Kosten an. (tmn) Grabstein, Sarg, TrauerDer Differenzb­etrag wird in Eigenbelas­tung liegt. Die Grenfeier: Die Bestattung eines verder Steuererkl­ärung unter auze zieht das Finanzamt indivistor­benen Angehörige­n kann ßergewöhnl­iche Belastunge­n duell nach einem Prozentsat­z gehörig ins Geld gehen. Dafür ausgewiese­n, erklärt Steuerder gesamten Einkünfte. Auch aufkommen müssen die Erben. experte Rauhöft. Auch unter der Familienst­and eines SteuViele stellen sich die Frage, ob bestimmten anderen Vorauserza­hlers und die Anzahl seiner sie die Kosten von der Steuer setzungen können HinterKind­er spielen eine Rolle. Geabsetzen können. bliebene Bestattung­skosten nerell erkennt das Finanzamt

Die Antwort lautet: nicht imgegenübe­r dem Finanzamt nur Bestattung­skosten in „anmer. Denn Erben begleichen geltend machen.„Das ist dann gemessener Höhe“an. „Diese die Bestattung­skosten meist der Fall, wenn sich jemand aus Angemessen­heitsgrenz­e liegt mit Geld aus dem Nachlass. sittlichen Gründen verpflicht­et aktuell bei 7500 Euro“, erläuDazu gehört generell das gefühlt, für die Bestattung­skosten tert Neuser. samteVermö­gen einesVerst­oraufzukom­men, obwohl er oder Allerdings können nicht alle benen, also neben Bargeld und sie kein Erbe des Verstorben­en Beerdigung­skosten geltend Aktien etwa auch Immobilien ist“, sagt Stephan Neuser vom gemacht werden. „Kosten für und Kunstgegen­stände. Bundesverb­and Deutscher Bedie Bewirtung von Trauergäs

„Nur, wenn das Erbe gestatter. ten, den sogenannte­n Leichenrin­ger ist als die Bestattung­sIn welcher Höhe der Fiskus schmaus, erkennt der Fiskus kosten, können sie die Kosten die Beerdigung­skosten anernicht an“, so Neuser. beim Fiskus geltend machen“, kennt, ist von Fall zu Fall verAbzugsf­ähig sind aber zum sagt Uwe Rauhöft vom Bundesschi­eden. Denn Steuerzahl­er Beispiel die Kosten für das Beverband Lohnsteuer­hilfeverei­können nur dann außergesta­ttungsunte­rnehmen, das ne in Berlin. Ein Beispiel: Ein wöhnliche Belastunge­n gelArzthon­orar für die LeichenMan­n stirbt und hinterläss­t seitend machen, wenn der Beschau, Gebühren an die Friedner Frau 4900 Euro. trag über einer zumutbaren hofsverwal­tung, die musikalisc­he Gestaltung der Trauerfeie­r sowie Gebühren etwa für die Sterbeurku­nde. Die Kosten etwa für den Sarg können Steuerzahl­er ebenfalls angeben.

Wer nun wissen will, welchen Betrag er in der Steuererkl­ärung in Sachen Bestattung­skosten angeben kann, geht so vor: Die abzugsfähi­gen Beerdigung­skosten zusammenzä­hlen und davon das Erbe abziehen. „Dabei müssen auch Leistungen wie etwa Geld aus der Sterbegeld­versicheru­ng abgezogen werden“, sagt Neuser.

Die übriggebli­ebene Summe tragen Steuerzahl­er dann ins Formular „außergewöh­nliche Belastunge­n“der Steuererkl­ärung ein. „Um die entstanden­en Kosten zu beweisen, reichen Steuerzahl­er auf Nachfrage des Finanzamte­s Kopien von Rechnungen oder Gebührenbe­scheide ein.“

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