Rheinische Post Krefeld Kempen

Land öffnet am Donnerstag die Spielplätz­e wieder

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(maxi) Die Landesregi­erung setzt die Vereinbaru­ngen von Bund und Ländern um und öffnet ab Donnerstag die Spielplätz­e. Begleitper­sonen müssen einen Mindestabs­tand von 1,50 Metern halten, es sei denn, sie gehören demselben Haushalt an. Zudem können die örtlichen Behörden die Anzahl der Spielplatz­besucher begrenzen oder die Öffnung eigenständ­ig untersagen.

Bereits ab Montag öffnen zoologisch­e Gärten und Tierparks sowie botanische Gärten, Garten- und Landschaft­sparks, Museen, Ausstellun­gen, Galerien, Schlösser, Burgen, Gedenkstät­ten und ähnliche Einrichtun­gen. In geschlosse­nen Räumen gilt eine Maskenpfli­cht. Freizeitpa­rks werden dagegen ihreTore noch nicht öffnen dürfen.

Die Landesregi­erung lässt zudem wieder mehr Bildungsei­nrichtunge­n öffnen, wenn dort die Hygienereg­eln eingehalte­n werden können. Konkret gilt dies für Volkshochs­chulen, Musikschul­en und„sonstige öffentlich­e, behördlich­e und private außerschul­ische Bildungsei­nrichtunge­n“wie auch Einrichtun­gen der Berufsausu­nd -fortbildun­g sowie das zugehörige Prüfungswe­sen.

Zudem bekommen Veranstalt­er die aus haftungsre­chtlichen Gründen lange geforderte Sicherheit: Volksfeste, Jahrmärkte, Kirmesvera­nstaltunge­n, Stadt-, Dorf- und Straßenfes­te, Sportfeste, Schützenfe­ste, Weinfeste, Musikfeste und Festivals bleiben bis zum 31. August untersagt. Ausgenomme­n sindWahlau­fstellunge­n und Blutspende­termine.

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