Rheinische Post Krefeld Kempen
Zuschuss für die Betreuung der Kinder möglich
(tmn) Die Corona-Pandemie ist für viele Familien eine Herausforderung. Denn Eltern müssen Arbeit und Kinderbetreuung oft gleichzeitig organisieren. Arbeitgeber können hier zumindest finanziell helfen. Denn sie können ihren Beschäftigten bei der Kinderbetreuung unter die Arme greifen und bis zu 600 Euro im Kalenderjahr für die Betreuung von Kindern unter 14 Jahren auszahlen.
„In der aktuellen Zeit wird das Vorliegen eines zusätzlichen Betreuungsbedarfs unterstellt, wenn der Arbeitnehmer aufgrund der Corona-Krise zu außergewöhnlichen Dienstzeiten arbeitet oder die Regelbetreuung der Kinder wegen Schul- und Kitaschließungen weggefallen ist“, erklärt hierzu Uwe Rauhöft vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine in Berlin.
Voraussetzung für die Steuerfreiheit der Zahlung ist, dass die Betreuung kurzfristig zu organisieren ist, was während der Corona-Krise ebenfalls als gegeben angesehen wird. Zu beachten ist aber, dass diese 600 Euro kein pauschaler Betrag sind, sondern dass der Arbeitnehmer tatsächlich Aufwendungen in dieser Höhe für die kurzfristige Kinderbetreuung hatte. Der Betrag darf auch steuerfrei gezahlt werden, wenn es um vergleichbare kurzfristige und berufsbedingte Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen geht.
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