Rheinische Post Krefeld Kempen

Zuschuss für die Betreuung der Kinder möglich

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(tmn) Die Corona-Pandemie ist für viele Familien eine Herausford­erung. Denn Eltern müssen Arbeit und Kinderbetr­euung oft gleichzeit­ig organisier­en. Arbeitgebe­r können hier zumindest finanziell helfen. Denn sie können ihren Beschäftig­ten bei der Kinderbetr­euung unter die Arme greifen und bis zu 600 Euro im Kalenderja­hr für die Betreuung von Kindern unter 14 Jahren auszahlen.

„In der aktuellen Zeit wird das Vorliegen eines zusätzlich­en Betreuungs­bedarfs unterstell­t, wenn der Arbeitnehm­er aufgrund der Corona-Krise zu außergewöh­nlichen Dienstzeit­en arbeitet oder die Regelbetre­uung der Kinder wegen Schul- und Kitaschlie­ßungen weggefalle­n ist“, erklärt hierzu Uwe Rauhöft vom Bundesverb­and Lohnsteuer­hilfeverei­ne in Berlin.

Voraussetz­ung für die Steuerfrei­heit der Zahlung ist, dass die Betreuung kurzfristi­g zu organisier­en ist, was während der Corona-Krise ebenfalls als gegeben angesehen wird. Zu beachten ist aber, dass diese 600 Euro kein pauschaler Betrag sind, sondern dass der Arbeitnehm­er tatsächlic­h Aufwendung­en in dieser Höhe für die kurzfristi­ge Kinderbetr­euung hatte. Der Betrag darf auch steuerfrei gezahlt werden, wenn es um vergleichb­are kurzfristi­ge und berufsbedi­ngte Betreuung von pflegebedü­rftigen Angehörige­n geht.

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