Rheinische Post Krefeld Kempen
Immobilienfinanzierung neu planen
Die Corona-Pandemie bringt die Finanzen vieler Menschen durcheinander. Wer einen Kredit für sein Eigenheim aufgenommen hat, kann Schwierigkeiten bekommen, die Raten zu zahlen. (tmn) Die Corona-Krise stellt bindung setzen und die ZahArbeitslosigkeit ab. Betroffeauch viele Immobilienfinanlungspause entsprechend zu ne sollten jetzt ihre Vertragszierungen auf den Prüfstand. begründen. Verbraucher müsbedingungen prüfen, ob die Wenn das Einkommen plötzsen nachweisen, dass andernVersicherung genutzt werden lich geringer ist, können die falls der angemessene Lebenskann. Besteht Versicherungsmonatlichen Raten zur Belasunterhalt gefährdet wäre. schutz, erfolgt die Leistung oft tung werden. Betroffene haben aber nicht sofort. Häufig ist aber einige Möglichkeiten, sich eine Karenzzeit von einigen Spielraum zu verschaffen. Ein Monaten vereinbart. Überblick:
Zeit verschaffen: Wer wegen der Corona-Pandemie in Geldnot geraten ist, kann seine Kreditraten ab dem 1. April für drei Monate aussetzen, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Dazu zählen auch Zinsund Tilgungsraten für Immobilienkredite. Das ist Teil des Corona-Hilfspakets der Bundesregierung.
Wichtig: Die Zahlungen sollten nicht einfach eingestellt werden. Betroffene sollten sich mit ihrem Geldinstitut in Ver
Lage neu bewerten: Der Zahlungsaufschub hilft kurzfristig. Allerdings müssen die ausgesetzten Raten nach Ablauf der drei Monate nachgezahlt werden, jedoch nicht auf einen Schlag. Die gewonnene Zeit kann genutzt werden, um die Finanzierung neu zu planen. Möglich ist etwa, die Tilgung zu reduzieren oder sogar vorübergehend auszusetzen.
Läuft der Kredit bereits seit mindestens zehn Jahren, kann sich eine Umschuldung lohnen. Die Zinsen sind günstig: Für einen Kredit mit einer Laufzeit von zehn Jahren verlangen die Banken derzeit nach
Angaben der FMH-Finanzberatung im Schnitt 0,78 Prozent Zinsen. Bei einer Laufzeit von 15 Jahren sind es im Schnitt 1,07 Prozent.
Versicherungen prüfen: Manche Kredite wurden mit einer Restschuld- oder Ratenschutzversicherung abgesichert. Neben dem Todesfallrisiko sichert eine solche Police mitunter auch das Risiko von Arbeitsunfähigkeit, Kurzarbeit oder
Wohngeld erwägen: Für Eigentümer einer selbst genutzten Wohnimmobilie kann möglicherweise auch das staatliche Wohngeld infrage kommen. Wer seine Immobilie ausschließlich selbst nutzt, kann Anspruch auf den sogenannten Lastenzuschuss haben.
Voraussetzung ist aber, dass dieWohnkosten die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit übersteigen. Das bedeutet, dass bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden dürfen.