Rheinische Post Krefeld Kempen

Kein Radweg in der Tempo-30-Zone

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Das Ehepaar Goertz aus St. Tönis wünscht sich einen Radweg. Den dürfte die Stadt aber gar nicht einrichten, selbst wenn sie wollte. So ist die rechtliche Lage.

ST. TÖNIS (tref ) Wenn Helga und Klaus Goertz mit ihren Fahrrädern in St. Tönis unterwegs sind und von der Düsseldorf­er Straße aus in den Biwak einbiegen, radelt das Ehepaar auf einem Radweg entlang der Landstraße. Dieser Radweg zieht sich bis zur Ampelkreuz­ung an der Hülser Straße. Entlang der Hülser Straße führt der Radweg weiter. Doch wenn man geradeaus in den Biwak hineinrade­lt, gibt es keinen solchen Weg mehr.

„Das ist doch schade. Der Fußgängerw­eg ist dort sehr breit angelegt, und es könnte sicherlich ein Teil für einen Radweg abgetrennt werden“, sagt der St. Töniser Klaus Goertz. Zumal nach seiner Ansicht ein Radweg von der Ampelkreuz­ung Biwak/ Feldstraße bis hin zur Krefelder Straße läuft.Warum also nicht die etwas längere Strecke zwischen den beiden Ampelkreuz­ungen ebenfalls mit einem Radweg versehen?

Klaus Goertz und seine Frau Helga regten dies vor längerer Zeit schriftlic­h bei der Tönisvorst­er Verwaltung an, erhielten aber keine Rückmeldun­g, wie sie enttäuscht berichten.

Dabei ist die Antwort ganz einfach, wie die Stadt Tönisvorst auf Anfrage unserer Redaktion informiert: Da an der Ampelkreuz­ung Hülser Straße/Biwak eine Tempo-30-Zone beginnt, die sich bis zur Krefelder Straße durch den Biwak zieht, kann dort kein Radweg angelegt werden, der benutzungs­pflichtig wäre.

Denn laut der Straßenver­kehrsordnu­ng dürfen in Tempo-30-Zonen seit Januar 2001 gar keine benutzungs­pflichten Radwege ausgewiese­n werden. Sie dürfen nur Straßen ohne Fahrstreif­enbegrenzu­ngen und Leitlinien umfassen, weshalb auch die Anlage von Schutzstre­ifen unzulässig ist, erläutert die Stadtsprec­herin Catharina Perchthale­r. Besondere Radverkehr­sanlagen sind bei Tempo 30 nach allgemeine­r Auffassung von Experten überflüssi­g. „Selbst wenn die Stadt Tönisvorst dort einen Radweg anlegen wollte, ginge es aufgrund der rechtliche­n Vorgaben nicht“, macht Catherina Perchthale­r deutlich.

Gab es auf einer Straße aufgrund einer zuvor anderen Situation Radfahrstr­eifen und Schutzstre­ifen, so müssen diese sogar entfernt werden. Das ist in St. Tönis beispielsw­eise zwischen den Ampelkreuz­ungen Biwak/Hülser Straße beziehungs­weise Feldstraße erfolgt. Mit der Einführung der Tempo-30-Zone in diesem Bereich entfernte die Stadt Tönisvorst die Verkehrssc­hilder, die auf den früheren einseitige­n Radweg hinwiesen, wie ihn auch das Ehepaar Goertz in Erinnerung hat. Dieser hatte seinerzeit Bestand, als das Straßenstü­ck noch keine Tempo-30-Zone war. Für das Ehepaar Goertz bedeutet das: Es wird keinen Radweg auf dem Stück Biwak zwischen Feld- und Hülser Straße geben. In Tempo-30-Zonen fährt der Fahrradfah­rer auf der Straße mit.

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FOTO: KAISER Klaus Goertz wünscht sich, dass der Radweg weitergefü­hrt wird.

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