Rheinische Post Krefeld Kempen
Kempenerin vom Vorwurf der Brandstiftung freigesprochen
Die Beweise hätten am Ende nicht ausgereicht, heißt es in der Urteilsbegründung beim Prozess gegen eine 57-jährige Kempenerin vor dem Amtsgericht Krefeld.
Einer 57-jährigen Kempenerin wurde vorgeworfen, einen Schuppen angezündet zu haben. Am Ende reichten die Indizien nicht für eine Verurteilung aus, sie wurde am Montag im Prozess am Amtsgericht Krefeld vom Vorwurf der Brandstiftung freigesprochen. Zuvor hatten sowohl der Staatsanwalt als auch die Verteidigerin für Freispruch plädiert.
Der Schuppen, der direkt an ein Wohnhaus angrenzte, stand im Juli 2018 in Flammen. Laut Anklageschrift sei die Frau nachts mit ihrem Hund spazieren gegangen, wobei sie an dem Grundstück vorbeikam. Dort habe sie dann mit einem Feuerzeug einen Sichtschutz am Schuppen angezündet. Das Gebäude, in dem sich unter anderem Fahrräder und diverse Gartengeräte befanden, fing daraufhin Feuer.
Eine Zeitungszustellerin bemerkte wenig später den Brand und rief die Polizei. Der nach den Beamten eintreffenden Feuerwehr gelang es, die Flammen zu löschen, bevor sie auf das Wohnhaus übergreifen konnten. Dem Besitzer des Schuppens entstand ein hoher Sachschaden, da alle Gegenstände in dem Gebäude durch das Feuer zerstört wurden. Im Zeugenstand sagte er aus, dass er nur einen Teil des Schadens von seiner Versicherung erstattet bekommen habe. An seinemWohnhaus sei eineVideokamera installiert gewesen, erklärte er.
Die entsprechenden Aufnahmen wurden während der Verhandlung gezeigt. Zu sehen war eine Person mit Hund, die auf dem Gehweg an dem Haus vorbei geht. Kurz danach sind hinter ihr Flammen zu sehen. Das Gesicht der Person ist nicht richtig zu erkennen. Sie trägt Sandalen und scheint längere, zusammengebundene Haare zu haben.
Die Kempenerin auf der Anklagebank bestritt, diese Person zu sein. Sie gehe generell nicht mitten in der Nacht mit ihrem Hund spazieren. Zum Tatzeitpunkt habe sie im Bett gelegen und geschlafen. Auch der Staatsanwalt meinte, dass der Videofilm als Beweis nicht ausreiche. Es gebe zudem keinerlei Zeugen, die die Tat beobachtet hätten.
„Es bleiben Zweifel, ob die Beschuldigte wirklich die Täterin war“, meinte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung. Aus diesem Grund sei die Kempenerin freizusprechen.