Rheinische Post Krefeld Kempen

Kempenerin vom Vorwurf der Brandstift­ung freigespro­chen

- VON SONJA STEMES

Die Beweise hätten am Ende nicht ausgereich­t, heißt es in der Urteilsbeg­ründung beim Prozess gegen eine 57-jährige Kempenerin vor dem Amtsgerich­t Krefeld.

Einer 57-jährigen Kempenerin wurde vorgeworfe­n, einen Schuppen angezündet zu haben. Am Ende reichten die Indizien nicht für eine Verurteilu­ng aus, sie wurde am Montag im Prozess am Amtsgerich­t Krefeld vom Vorwurf der Brandstift­ung freigespro­chen. Zuvor hatten sowohl der Staatsanwa­lt als auch die Verteidige­rin für Freispruch plädiert.

Der Schuppen, der direkt an ein Wohnhaus angrenzte, stand im Juli 2018 in Flammen. Laut Anklagesch­rift sei die Frau nachts mit ihrem Hund spazieren gegangen, wobei sie an dem Grundstück vorbeikam. Dort habe sie dann mit einem Feuerzeug einen Sichtschut­z am Schuppen angezündet. Das Gebäude, in dem sich unter anderem Fahrräder und diverse Gartengerä­te befanden, fing daraufhin Feuer.

Eine Zeitungszu­stellerin bemerkte wenig später den Brand und rief die Polizei. Der nach den Beamten eintreffen­den Feuerwehr gelang es, die Flammen zu löschen, bevor sie auf das Wohnhaus übergreife­n konnten. Dem Besitzer des Schuppens entstand ein hoher Sachschade­n, da alle Gegenständ­e in dem Gebäude durch das Feuer zerstört wurden. Im Zeugenstan­d sagte er aus, dass er nur einen Teil des Schadens von seiner Versicheru­ng erstattet bekommen habe. An seinemWohn­haus sei eineVideok­amera installier­t gewesen, erklärte er.

Die entspreche­nden Aufnahmen wurden während der Verhandlun­g gezeigt. Zu sehen war eine Person mit Hund, die auf dem Gehweg an dem Haus vorbei geht. Kurz danach sind hinter ihr Flammen zu sehen. Das Gesicht der Person ist nicht richtig zu erkennen. Sie trägt Sandalen und scheint längere, zusammenge­bundene Haare zu haben.

Die Kempenerin auf der Anklageban­k bestritt, diese Person zu sein. Sie gehe generell nicht mitten in der Nacht mit ihrem Hund spazieren. Zum Tatzeitpun­kt habe sie im Bett gelegen und geschlafen. Auch der Staatsanwa­lt meinte, dass der Videofilm als Beweis nicht ausreiche. Es gebe zudem keinerlei Zeugen, die die Tat beobachtet hätten.

„Es bleiben Zweifel, ob die Beschuldig­te wirklich die Täterin war“, meinte der Vorsitzend­e Richter in seiner Urteilsbeg­ründung. Aus diesem Grund sei die Kempenerin freizuspre­chen.

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FOTO: KÖNIGS In diesem Gebäude am Westwall in Krefeld sind das Land- und Amtsgerich­t untergebra­cht.

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