Rheinische Post Krefeld Kempen
Genehmigung für Flüssiggas-Lager im Rheinhafen
(ped) Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden: Die erteilte Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb des Flüssiggas-Lagers der Caratgas GmbH am Krefelder Rheinhafen ist rechtens. Sie darf weiter vollzogen werden. Damit wurde ein Antrag der Stadt Meerbusch auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage gegen die Genehmigung abgewiesen.
Hintergrund: Die Bezirksregierung hatte der Caratgas GmbH nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur Lagerung, zum Umschlag und zur Abfüllung von Flüssiggasen sowie zur Lagerung und zum Umschlag von technischen Gasen (Binnenterminal Krefeld) erteilt. Nach Auffassung des Gerichts verstößt diese Genehmigung nicht zu Lasten der Stadt Meerbusch gegen das interkommunale Abstimmungsgebot. Das hatte die Stadt Meerbusch so gesehen.
Es sei nicht ersichtlich, dass das Vorhaben der Caratgas GmbH auf Grund des dadurch verursachten Verkehrs zu gravierenden Auswirkungen auf die städtebauliche Ordnung und zu Folgen auf die Entwicklungsplanung der Stadt Meerbusch führe. Vielmehr sei davon auszugehen, dass die Stadt Meerbusch in der Vergangenheit Maßnahmen ergriffen habe, aufgrund derer bestehende Durchfahrtsbeschränkungen aufrechterhalten sowie ergänzt worden seien, mit der Folge, dass der LKW-(Fern-)Verkehr über Krefelder Stadtgebiet abgewickelt werde.