Rheinische Post Krefeld Kempen
Bewaffneter Drogenhandel: Haft für 38-Jährigen
Das Gericht hat einen Krefelder wegen bewaffneten Drogenhandels verurteilt. Auch Waffen wurden eingezogen.
(BL) Das Krefelder Landgericht hat einen 38-Jährigen wegen bewaffneten Drogenhandels zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Betäubungsmittel, Waffen und Drogengeld wurden eingezogen.
Die Strafkammer ging davon aus, dass der arbeitslose Angeklagte mit dem Drogenverkauf seine „desolate finanzielle Lage“verbessern wollte. Der Krefelder hatte eingeräumt, dass er Drogen für den Eigenkonsum benötigte. Einen Handel dagegen hatte er abgestritten. Er habe gelegentlich ohne Preisaufschlag Betäubungsmittel an Bekannte abgegeben. Das wertete das Gericht als Schutzbehauptung. Untermauert wurde die Auffassung der Richter dadurch, dass in derWohnung nicht nur Drogen sondern auch rund 2500 Euro gefunden wurden. Die Mutter des Angeklagten hatte zwar ausgesagt, sie habe ihrem Sohn das Geld geliehen, damit er die Krankenversicherung bezahlen könne, dies überzeugte aber nicht. Es sei denkbar, dass die Mutter dem Sohn das Geld überweise so die Begründung des Vorsitzenden. Nicht nachvollziehbar sei allerdings, dass die Frau ihm so viele 50- und 20-Euro-Noten gebe, die dann mehrere Wochen in der Wohnung lägen. Deshalb habe man Bedenken, ob die Aussage der Zeugin zutreffe.
Eine weitere Frage drehte sich darum, ob ein bewaffneter Betäubungsmittelhandel anzunehmen sei. Der Angeklagte gab an, dass er zwar Schlagring und Schusswaffen hatte, die aber nicht griffbereit waren. Diese Erklärung akzeptierte die Kammer nur teilweise. Bei einem Schlagring, der im Rucksack gleich hinter dem Sofa liege, sei ein direkter Zugriff schon gegeben, so der Richter. Außerdem komme es auch nicht darauf an, ob der Angeklagte den Schlagring benutzen wollte, sondern ob er ihn hätte benutzen können. Im Falle des Elektroschockers könne man dagegen nicht sicher sein, dass der überhaupt einsatzbereit gewesen sei. Bezüglich der Luftpistole und des Luftgewehrs müsse man zu seinen Gunsten davon ausgehen, dass sie nicht direkt erreichbar waren.
Das Gericht kann Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren zur Bewährung aussetzen. Bei dem Krefelder sei das nicht möglich gewesen, erklärte der Richter. Dazu benötige man eine günstige Sozialprognose.