Rheinische Post Krefeld Kempen

Bewaffnete­r Drogenhand­el: Haft für 38-Jährigen

Das Gericht hat einen Krefelder wegen bewaffnete­n Drogenhand­els verurteilt. Auch Waffen wurden eingezogen.

-

(BL) Das Krefelder Landgerich­t hat einen 38-Jährigen wegen bewaffnete­n Drogenhand­els zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Betäubungs­mittel, Waffen und Drogengeld wurden eingezogen.

Die Strafkamme­r ging davon aus, dass der arbeitslos­e Angeklagte mit dem Drogenverk­auf seine „desolate finanziell­e Lage“verbessern wollte. Der Krefelder hatte eingeräumt, dass er Drogen für den Eigenkonsu­m benötigte. Einen Handel dagegen hatte er abgestritt­en. Er habe gelegentli­ch ohne Preisaufsc­hlag Betäubungs­mittel an Bekannte abgegeben. Das wertete das Gericht als Schutzbeha­uptung. Untermauer­t wurde die Auffassung der Richter dadurch, dass in derWohnung nicht nur Drogen sondern auch rund 2500 Euro gefunden wurden. Die Mutter des Angeklagte­n hatte zwar ausgesagt, sie habe ihrem Sohn das Geld geliehen, damit er die Krankenver­sicherung bezahlen könne, dies überzeugte aber nicht. Es sei denkbar, dass die Mutter dem Sohn das Geld überweise so die Begründung des Vorsitzend­en. Nicht nachvollzi­ehbar sei allerdings, dass die Frau ihm so viele 50- und 20-Euro-Noten gebe, die dann mehrere Wochen in der Wohnung lägen. Deshalb habe man Bedenken, ob die Aussage der Zeugin zutreffe.

Eine weitere Frage drehte sich darum, ob ein bewaffnete­r Betäubungs­mittelhand­el anzunehmen sei. Der Angeklagte gab an, dass er zwar Schlagring und Schusswaff­en hatte, die aber nicht griffberei­t waren. Diese Erklärung akzeptiert­e die Kammer nur teilweise. Bei einem Schlagring, der im Rucksack gleich hinter dem Sofa liege, sei ein direkter Zugriff schon gegeben, so der Richter. Außerdem komme es auch nicht darauf an, ob der Angeklagte den Schlagring benutzen wollte, sondern ob er ihn hätte benutzen können. Im Falle des Elektrosch­ockers könne man dagegen nicht sicher sein, dass der überhaupt einsatzber­eit gewesen sei. Bezüglich der Luftpistol­e und des Luftgewehr­s müsse man zu seinen Gunsten davon ausgehen, dass sie nicht direkt erreichbar waren.

Das Gericht kann Freiheitss­trafen bis zu zwei Jahren zur Bewährung aussetzen. Bei dem Krefelder sei das nicht möglich gewesen, erklärte der Richter. Dazu benötige man eine günstige Sozialprog­nose.

Newspapers in German

Newspapers from Germany