Rheinische Post Krefeld Kempen
Sankt Martin trotz Corona unterwegs
Zehn Krefelder Vereine und Einrichtungen haben bislang bei der Stadt
Interesse bekundet, das Brauchtumsfest feiern zu wollen.
Zehn Vereine oder Einrichtungen haben inzwischen bei der Krefelder Verwaltung ihre Bereitschaft bekundet, eine Veranstaltung zum Martinsfest stattfinden zu lassen. Diese Anträge befinden sich derzeit in der Prüfung bei den Fachämtern und der Polizei. „Die Stadt Krefeld zeigt sich zuversichtlich, dass trotz der besonderen Bedingungen durch die Corona-Pandemie das Brauchtumsfest für die Krefelder Kinder mancherorts dennoch gefeiert werden kann. In Hygienekonzepten müssen die Veranstalter unter anderem darlegen, wie Abstandsregeln eingehalten werden können“, so ein Stadtsprecher. Insgesamt bis zu 97 Veranstaltungen waren in den vergangenen Jahren in der Seidenstadt durch Vereine, Kindertageseinrichtungen oder Schulen beantragt worden.
Rund um die St.-Martin-Veranstaltungen orientiert sich Krefeld an Empfehlungen der Landesministerien: Die Stadtverwaltung weist anlässlich eines aktuellen Schreibens zum Martinsbrauchtum vom NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) an die kommunalen Spitzenverbände darauf hin, dass Veranstaltungen zum Martinsfest auch in Zeiten der Corona-Pandemie stattfinden dürfen. Dabei müssen allerdings besondere Hygienebedingungen und die weitere Entwicklung der Inzidenzzahl für Krefeld berücksichtigt werden. Aus früheren Schreiben der Bezirksregierung Düsseldorf war zunächst hervorgegangen, dass Brauchtumsfeste zu St. Martin vorerst nicht zu genehmigen seien. Das aktuelle Schreiben des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales und die zum 1. Oktober in Kraft getretene Coronaschutzverordnung ermöglichen der Stadtverwaltung nun eine neue Handhabe bei den Genehmigungen. „Deshalb hat die Verwaltung jetzt die Veranstalter von Martinszügen in Krefeld erneut angeschrieben“, erklärt die
Behörde.
Das Martinsfest gehört fest zum Brauchtumskalender der Seidenstadt. Die Verwaltung ist bei der Genehmigungspraxis den jeweiligen Vorgaben des NRW-Gesundheitsministeriums und der Bezirksregierung Düsseldorf gefolgt. Mit dem aktuellen Schreiben aus dem NRW-Ministerium wird Vereinen die Möglichkeit gegeben, unter den neuen Pandemie-Bedingungen etwa auf Schulhöfen, auf dem Außengelände einer Kita oder beim Umzug durch die Straßen zu feiern. Das Ministerium stellt es dabei in die Entscheidungsgewalt der Kommunen, je nach örtlicher Situation in der jeweiligen Tradition zu entscheiden, ob sie die Einhaltung der Vorgaben für umsetzbar und realistisch halten. „Die Stadtverwaltung teilt die Ansicht des Ministeriums, dass viele potenzielle Teilnehmende selbst angesichts der öffentlichen Diskussion für die Gefahren durch das Coronavirus sehr sensibilisiert sind und sich entsprechend der Hy
gieneregeln verhalten werden“, ergänzt der Stadtsprecher.
Die Bezirksregierung hatte zuvor zunächst mitgeteilt, dass traditionelle Martinszüge bis Ende Oktober laut Coronaschutzverordnung untersagt seien. Der Stadt war deshalb geraten worden, zunächst keineVeranstaltungen zu genehmigen. In einer E-Mail des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) an die kommunalen Spitzenverbände wurde dann aber ein neues Vorgehen bei Martinszügen empfohlen. „In dem Rundschreiben heißt es, dass die traditionellen Martinszüge ,klassische’ Veranstaltungen unter freiem Himmel seien – und nach Paragraf 13 der Coronaschutzverordnung zulässig“, so die Stadt. „Der Mindestabstand muss aber generell durch Zugangsregelungen eingehalten werden.“
Ohne Mindestabstand dürfen demnach Familien, feste Zehnergruppen und Kindergartengruppen teilnehmen, die auch tagsüber ohne Mindestabstand betreut werden dürfen. „Aus unserer Sicht kann damit gerade angesichts der im Freien gegenüber geschlossenen Räumen nach allen bisherigen Erfahrungen doch deutlich geringeren Infektionsrisiken eine Durchführung solcher Veranstaltungen mit entsprechenden Rahmenvorgaben vor Ort (Aufstellflächen, ehrenamtlicher Ordereinsatz) verantwortbar gestaltet werden“, so das Ministerium.