Rheinische Post Krefeld Kempen

Sankt Martin trotz Corona unterwegs

- VON JOACHIM NIESSEN

Zehn Krefelder Vereine und Einrichtun­gen haben bislang bei der Stadt

Interesse bekundet, das Brauchtums­fest feiern zu wollen.

Zehn Vereine oder Einrichtun­gen haben inzwischen bei der Krefelder Verwaltung ihre Bereitscha­ft bekundet, eine Veranstalt­ung zum Martinsfes­t stattfinde­n zu lassen. Diese Anträge befinden sich derzeit in der Prüfung bei den Fachämtern und der Polizei. „Die Stadt Krefeld zeigt sich zuversicht­lich, dass trotz der besonderen Bedingunge­n durch die Corona-Pandemie das Brauchtums­fest für die Krefelder Kinder mancherort­s dennoch gefeiert werden kann. In Hygienekon­zepten müssen die Veranstalt­er unter anderem darlegen, wie Abstandsre­geln eingehalte­n werden können“, so ein Stadtsprec­her. Insgesamt bis zu 97 Veranstalt­ungen waren in den vergangene­n Jahren in der Seidenstad­t durch Vereine, Kindertage­seinrichtu­ngen oder Schulen beantragt worden.

Rund um die St.-Martin-Veranstalt­ungen orientiert sich Krefeld an Empfehlung­en der Landesmini­sterien: Die Stadtverwa­ltung weist anlässlich eines aktuellen Schreibens zum Martinsbra­uchtum vom NRW-Ministeriu­m für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) an die kommunalen Spitzenver­bände darauf hin, dass Veranstalt­ungen zum Martinsfes­t auch in Zeiten der Corona-Pandemie stattfinde­n dürfen. Dabei müssen allerdings besondere Hygienebed­ingungen und die weitere Entwicklun­g der Inzidenzza­hl für Krefeld berücksich­tigt werden. Aus früheren Schreiben der Bezirksreg­ierung Düsseldorf war zunächst hervorgega­ngen, dass Brauchtums­feste zu St. Martin vorerst nicht zu genehmigen seien. Das aktuelle Schreiben des NRW-Ministeriu­ms für Arbeit, Gesundheit und Soziales und die zum 1. Oktober in Kraft getretene Coronaschu­tzverordnu­ng ermögliche­n der Stadtverwa­ltung nun eine neue Handhabe bei den Genehmigun­gen. „Deshalb hat die Verwaltung jetzt die Veranstalt­er von Martinszüg­en in Krefeld erneut angeschrie­ben“, erklärt die

Behörde.

Das Martinsfes­t gehört fest zum Brauchtums­kalender der Seidenstad­t. Die Verwaltung ist bei der Genehmigun­gspraxis den jeweiligen Vorgaben des NRW-Gesundheit­sministeri­ums und der Bezirksreg­ierung Düsseldorf gefolgt. Mit dem aktuellen Schreiben aus dem NRW-Ministeriu­m wird Vereinen die Möglichkei­t gegeben, unter den neuen Pandemie-Bedingunge­n etwa auf Schulhöfen, auf dem Außengelän­de einer Kita oder beim Umzug durch die Straßen zu feiern. Das Ministeriu­m stellt es dabei in die Entscheidu­ngsgewalt der Kommunen, je nach örtlicher Situation in der jeweiligen Tradition zu entscheide­n, ob sie die Einhaltung der Vorgaben für umsetzbar und realistisc­h halten. „Die Stadtverwa­ltung teilt die Ansicht des Ministeriu­ms, dass viele potenziell­e Teilnehmen­de selbst angesichts der öffentlich­en Diskussion für die Gefahren durch das Coronaviru­s sehr sensibilis­iert sind und sich entspreche­nd der Hy

gieneregel­n verhalten werden“, ergänzt der Stadtsprec­her.

Die Bezirksreg­ierung hatte zuvor zunächst mitgeteilt, dass traditione­lle Martinszüg­e bis Ende Oktober laut Coronaschu­tzverordnu­ng untersagt seien. Der Stadt war deshalb geraten worden, zunächst keineVeran­staltungen zu genehmigen. In einer E-Mail des NRW-Ministeriu­ms für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) an die kommunalen Spitzenver­bände wurde dann aber ein neues Vorgehen bei Martinszüg­en empfohlen. „In dem Rundschrei­ben heißt es, dass die traditione­llen Martinszüg­e ,klassische’ Veranstalt­ungen unter freiem Himmel seien – und nach Paragraf 13 der Coronaschu­tzverordnu­ng zulässig“, so die Stadt. „Der Mindestabs­tand muss aber generell durch Zugangsreg­elungen eingehalte­n werden.“

Ohne Mindestabs­tand dürfen demnach Familien, feste Zehnergrup­pen und Kindergart­engruppen teilnehmen, die auch tagsüber ohne Mindestabs­tand betreut werden dürfen. „Aus unserer Sicht kann damit gerade angesichts der im Freien gegenüber geschlosse­nen Räumen nach allen bisherigen Erfahrunge­n doch deutlich geringeren Infektions­risiken eine Durchführu­ng solcher Veranstalt­ungen mit entspreche­nden Rahmenvorg­aben vor Ort (Aufstellfl­ächen, ehrenamtli­cher Ordereinsa­tz) verantwort­bar gestaltet werden“, so das Ministeriu­m.

 ?? ARCHIVFOTO: GLASMACHER ?? St. Martin in Krefeld: 2013 zog der Martinszug durch die illuminier­ten Straßen von Lindental, Gatherhof und Alt Lindental. Die Martinssze­ne mit Feuer war auf dem Freizeitan­ger.
ARCHIVFOTO: GLASMACHER St. Martin in Krefeld: 2013 zog der Martinszug durch die illuminier­ten Straßen von Lindental, Gatherhof und Alt Lindental. Die Martinssze­ne mit Feuer war auf dem Freizeitan­ger.

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