Rheinische Post Krefeld Kempen
18 Petitionen gegen Windräder
Das erste Windrad in Vorst ist fast fertiggestellt. Derweil gibt es weiterhin Klagen, Beschwerden und Petitionen gegen das Projekt.
(emy) Der Turm von Anlage 2 ist bereits fertig montiert und das Maschinenhaus aufgesetzt. Nun sollen die Flügel angebracht werden, dafür darf es allerdings nicht zu windig sein, berichtet eine Sprecherin der SL Naturenergie. Sobald der Großkran die Flügel an Anlage 2 montiert habe, werde er zur Montagefläche von Anlage 1 gefahren und setze dort die Turmteile aufeinander, die vom Bauteam aktuell vormontiert würden.
Die Gladbecker Firma baut zwei Windenergieanlagen im Landschaftsschutzgebiet Flöthbach, jeweils mit einer Nabenhöhe von 135 Metern, einer Flugspitze von knapp 200 Metern und einem Rotorradius von 127 Metern im Abstand von 650 Metern zueinander. Sie sollen jährlich 16 Millionen Kilowattstunden Strom produzieren – damit könnten 5000 Haushalte versorgt werden. Die Kosten pro Anlage belaufen sich auf rund sechs Millionen Euro. Im November sollen sie in Betrieb genommen werden.
Doch trotz des Baufortschritts haben sich noch nicht alle mit dem umstrittenen Projekt abgefunden. So befasst sich das Oberverwaltungsgericht Münster weiterhin mit einer Beschwerde der Stadt Tönisvorst, nachdem dasVerwaltungsgericht Düsseldorf einen Antrag der
Stadt zur Verhinderung der Anlagen abgewiesen hatte, wie Andreas Budde, Dezernent für Planen, Bauen und Umwelt beim Kreis Viersen, im Ausschuss erläuterte.
Wie er berichtete, haben zwei der 14 Bürger ausVorst und Süchteln, die Widersprüche gegen die Genehmigung eingelegt hatten, ihre Widersprüche zurückgezogen. Der Kreis hat zudem zwölf Widersprüche zurückgewiesen. Davon sind acht Entscheidungen bestandskräftig geworden, vier Bürger haben dagegen geklagt. Dazu ist laut Budde noch keine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf ergangen.
Darüber hinaus seien bei der Bezirksregierung Düsseldorf drei Fachaufsichtsbeschwerden über das Genehmigungsverfahren erhoben worden, darunter eine der Ratsfraktion der Gemeinschaft Unabhängiger Tönisvorster. Die Verfahren seien noch nicht abgeschlossen. Budde betonte aber: Der Kreis habe keine Planungshoheit; bei Vorliegen aller Voraussetzungen bestehe zum Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung ein Rechtsanspruch auf Genehmigungserteilung.
Des Weiteren würden dem Petitionsausschuss des Landtags 18 Petitionen mit 981 Unterschriften gegen die Genehmigung vorliegen. Bislang sei dazu kein Beschluss gefasst worden.